Das Sortimenter-Merkblatt gilt nicht mehr – was vor allem kleinere Läden hart treffen kann

Jeder im Sortimentsbuchhandel kennt das „Sortimenter-Merkblatt“ zur Bewertung der Bücherbestände. Er kann das Sortimenter-Merkblatt vergessen. Es ist aufgehoben. Das ist (vor allem. weil es kleinere Läden hart treffen kann), Thema der neuen Kolumne von „Hartauers Steuuerecht“, sie ist jetzt online!

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