Club unterbreitet Kompromissvorschläge

Aus mehreren „oder“ wird vielleicht jetzt zumindest ein „und“: der Bertelsmann Club will nach Aussage von Geschäftsführer Dr. Wulf Böttger bei einem Pressegespräch in Bielefeld, einen Kompromissvorschlag unterbreiten, der den schwelenden Streit um das Preisbindungsgesetz beendet. Demnach sollen künftig zwei Voraussetzung für das Erscheinen einer preisgünstigeren Buchgemeinschaftsausgabe gelten: die Mitgliedschaftsverpflichtung und der Ausstattungsunterschied. Wie Erich Garau von der Rechtsabteilung der Bertelsmann AG allerdings deutlich machte, wolle man sich nicht auf den Zeitabstand von derzeit mindestens einem halben Jahr festlegen lassen. Dieser, so Garau, habe im Grunde mit der Preisbindung nichts zu tun und man habe sich 1995 beim Potsdamer Abkommen deshalb darauf eingelassen, weil vorher sogar ein Abstand von einem ganzen Jahr existierte. Es müsse jedoch verhindert werden, dass dieser bisherige diskutable Branchenkonsens jetzt zum unumstößlichen Gesetz werde.
Könne man sich darauf nicht einigen, so Garau, sei als Alternative die komplette Streichung des betreffenden Paragraphen (§5, Absatz 5) möglich. Damit habe man dann eine gesetzliche Situation, ähnlich der in Österreich. Zu diesen Punkten sollen in den kommenden Tagen Verhandlungen stattfinden.

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