Bochumer Rechtsanwaltsbüro schickt Abmahnungen serienweise – BASTA alarmiert die Branche

Ein Rechtsanwaltsbüro aus Bochum schockt bundesweit Buchhandlungen, seine Abmahnschreiben lt.§ 6,7 TDG beeinhalten auch eine Kostenaufstellung von 969,01 Euro, meldet uns BASTA. Bis jetzt sind über 600 KollegInnen bekannt, denen eine Abmahnung vorliegt, weil auf der Homepage Namen der Geschäftsführer, Handelsregistereintragungen u. dgl. nicht genannt werden. Um zu vermeiden, daß auch Ihnen solche Post ins Haus flattert, checken Sie bitte Ihre Homepage gemäß den allgemeinen Informationspflichten!

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz,
dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2001)

Für betroffene Firmen gibt Frau Rechtsanwältin Birgit Menche beim Börsenverein Auskunft menche@boev.de

Natürlich gelten diese Vorschriften auch für Verlage, es ist nur eine Frage der Zeit bis sich ein „Abmahner“ findet.

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