Ahriman Verlag protestiert gegen Satzungsänderung / Zensur befürchtet

Der Freiburger Ahriman Verlag (Schwerpunkt Psychonanalyse, Religionskritik, Antifaschismus, Marxismus http://www.ahriman.com hat sich mit einem Rundbrief an alle Börsenvereinsmitglieder gewandt, um zur Diskussion um den § 13 und gf. die Streichung dessen Absatzes 4 des geplanten neuen Satzungsentwurfs zu erreichen. Der Hintergrund wird deutlich, wenn man den vollständigen Brief liest, der am 16. April versandt wurde. Hier der Text des Briefes:

Börsenvereinsmitglieder aufgepaßt!
Verbandsführung maßt sich BVG-Kompetenzen an!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen,

für die 175. Hauptversammlung des Börsenvereins in Braunschweig am 8. Mai 2002 (Stadthalle, Beginn 9.30 Uhr) wurde unter Punkt 4 der Tagesordnung die „Änderung der Satzung des Börsenvereins“ angekündigt. Eine nähere Durchsicht des vorläufigen, zur Abstimmung anstehenden Entwurfs ergibt, daß in dieser Satzung Tretminen eingebaut sind, mit denen man jedes Verbandsmitglied hochgehen lassen – d.h. dessen Existenz vernichten – kann. Geplant ist nicht weniger als die vollständige Entrechtung eines jeden Verbandsmitglieds, genauer: seine Umwandlung vom eigenständigen Unternehmer mit grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechten zum hörigen Leibeigenen mit politischer Treuepflicht, wobei sich der Vorstand des Börsenvereins als eine Art Burgvogt legislative und exekutive Rechte anmaßt, die ausschließlich Staatsorganen zustehen. –

Aber lesen Sie selbst. Unter § 13 – „Pflichten der Mitglieder“ – wird in Absatz 4 festgehalten: „Gegenstände des Buchhandels (…..) nur im Einklang mit dem Grundgesetz sowie mit dem Strafgesetzbuch anzukündigen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten.“

Im Falle des Zuwiderhandelns droht § 16 „mit einer Verwarnung, einer Geldbuße oder mit dem Ausschluß aus dem Verein“.

Diese Regelung ist in ihrer Substanz ein schleichendes Ermächtigungsgesetz. Die bisher gültige Satzung – sie ist schlecht genug – sah einen Ausschluß nur dann vor, „sofern in einem dieser Fälle ein rechtskräftiges Urteil vorliegt“ (§ 14 Abs. 2). Diese richterliche Kompetenz – sie steht in letzter Instanz nur dem Bundesverfassungsgericht zu – versucht die Verbandsleitung zu usurpieren, und damit ist der Willkür gegen potentiell jedes Verbandsmitglied Tür und Tor geöffnet. Führen wir uns an einem Beispiel vor Augen, was dies konkret bedeutet: Es ist gerade so, als ob der ADAC wegen eines mißliebigen Autoaufklebers den Pkw des Fahrzeughalters konfisziert, ihm den Führerschein entzieht und ihn aus dem Verein ausschließt. Dies fällt zweifelsohne nicht in die Kompetenz des ADAC, so wenig wie in unserem Falle in die Zuständigkeit des Börsenvereinsvorstands. Seine Aufgabe besteht darin, die ökonomischen Tätigkeiten seiner Mitglieder – Herstellung, Vertrieb und Verkauf von Druckerzeugnissen – zu koordinieren, und nicht darin, mit der Zensurpeitsche die Verleger- und Buchhändlerschafe in die enge Pferch politischen, religiösen oder moralischen Gehorsams zu treiben. Das Grundgesetz sagt hierzu: „Eine Zensur findet nicht statt“, und das muß – als „unmittelbar geltendes Recht“ (Art. 1 GG) – reichen. Für Straftatbestände wie Verleumdung, Aufruf zu Gewalt u.ä. haben wir bereits ein Strafgesetz, dazu brauchen wir keinen Börsenvereinsvorstand mit diktatorischen Vollmachten.
Erteilen Sie daher diesem schleichenden Ermächtigungsgesetz eine Absage – stimmen Sie für die ersatzlose Streichung von § 13 Absatz 4 des Satzungsentwurfs!

Notabene: Ein völlig gleichgelagerter Putschversuch sollte vor nunmehr 5 Jahren im baden-württembergischen Landesverband durchgeführt werden; beabsichtigt war seinerzeit ein Ausschluß des Ahriman-Verlags als späte Vergeltung für die von ihm initiierte, äußerst erfolgreiche Protestkampagne gegen die Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels an Annemarie Schimmel, die klammheimliche Sympathisantin religiös motivierten Terrors (unter dem Motto „In unserem Namen nicht!“ bekundeten über 600 Mitglieder des Börsenvereins ihren Protest gegen die Preisverleihung). Bei der Landesversammlung am 26. April 1997 versuchte der Verbandsvorsitzende Dr. Schwarz die Entmündigung der Verbandsmitglieder per Satzungsänderung durchzupeitschen, doch dieser Coup wurde auf unseren Antrag hin von 80% der anwesenden Kolleginnen und Kollegen abgelehnt, und damit war die Sache vom Tisch. Es geht also.

Mit freundlichen Grüßen
Edeltraud Rudow
AHRIMAN-Verlag

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