Dieter Wallenfels: Neues Club-Projekt ist preisbíndungsrechtlich unbedenklich

Der Club Bertelsmann will ab Ende Oktober 2009 in ausgewählten Filialen auch Nicht-Mitgliedern Lizenzausgaben anbieten [mehr…]. Jürgen Christen sprach mit Preisbindungstreuhänder Prof. Dieter Wallenfels über diesen Abschied vom Close-Shop-Prinzip.

Jürgen Christen: Hat Sie die Nachricht überrascht, dass der Club seine Lizenzausgaben schon bald für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zu unterschiedlichen Preisen verkaufen will?

Dieter Wallenfels

Dieter Wallenfels: Nein, denn Frau Offel-Grohmann und Herr Dr. Schröder haben schon frühzeitigen Kontakt zu uns gesucht und die Pläne des Clubs erläutert, u. a. während der Berliner Buchtage und der letzten Leipziger Messe. An einem Gespräch dort hat auch der Börsenvereins-Justiziar Dr. Sprang teilgenommen. Da der Club früher mit einigen Aktionen, über die wir nicht informiert waren, den Buchhandel irritiert hatte, hatte Herr Carro uns versprochen, Projekte, die die Preisbindung tangieren könnten, rechtzeitig mit uns abzustimmen.

Wichtig war für uns, dass auch bei diesen Plänen die im Potsdamer Abkommen festgelegten Regelungen für Zeit-, Preis- und Ausstattungsunterschiede und die Mitgliedschaftsbedingungen eingehalten werden. Neu ist lediglich, dass nach diesen Überlegungen zukünftig auch Nicht-Mitglieder Club-Ausgaben erhalten können, allerdings nur zum höheren Ladenpreis der Original-Ausgabe. Im Übrigen bietet der Club ja schon seit einigen Jahren in seinen Filialen neben den Club-Ausgaben auch Original-Ausgaben zum Ladenpreis an, schon lange auch nicht preisgebundene CD’s und DVD’s. Insoweit ist die Öffnung des Clubs für Bucheinkäufer von Nicht-Mitgliedern nicht neu. Mit dem geänderten Konzept will der Club negativen Verkaufserlebnissen von Besuchern der Club-Filialen Rechnung tragen, die gerne Club-Ausgaben erworben hätten.

Jürgen Christen: Wird das dadurch besser, dass nunmehr Nicht-Mitglieder die Club-Lizenzen zum gebundenen Ladenpreis der Originalausgabe kaufen können?

Dieter Wallenfels: Das kann und muss ich nicht beurteilen. Preisbindungsrechtliche Bedenken haben wir nicht. Es bleibt dabei, dass nur Club-Mitglieder mit ihren Abnahmeverpflichtungen das Privileg des Einkaufs zum günstigen Clubpreis haben, wohingegen das Nicht-Mitglied den Vorteil, keine Mitgliedsbindung und Abnahmeverpflichtungen eingehen zu müssen, durch einen höheren Preis ausgleichen muss.

Jürgen Christen: Werden durch diesen Club-Vertrieb womöglich andere Vertriebswege benachteiligt?

Dieter Wallenfels: Nein. Das wäre dann der Fall, wenn der Club die Mitgliedsbindungen aufgeben und Nicht-Mitglieder zu den gleichen Bedingungen wie Mitglieder beliefern würde. Da hier aber Nicht-Mitglieder Club-Ausgaben nur zu dem gleichen Preis erwerben können, den Buchhandels-Kunden für Original-Ausgaben zahlen, ist eine Wettbewerbsbenachteiligung für den Buchhandel nicht erkennbar. Wie der Club uns gesagt hat, haben auch die angesprochenen Verlage den beabsichtigten Club-Test positiv aufgenommen und sich auch zu den erforderlichen Änderungen der bestehenden Lizenz-Verträge bereit erklärt. Das ist aber einzig und allein Sache des Clubs und der Verlage und tangiert uns als Preisbindungstreuhänder nicht.

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