Tagung in Frankfurt: Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit (II)

Vittorio Klostermann

Wie bereits berichtet [mehr…], fand gestern im Literaturhaus Frankfurt eine Tagung statt, in der das Urheberrecht im Mittelpunkt stand.

Über Verlagsfunktionen und ‚open access‘ sprach Dr. Hans Dieter Beck, C. H. Beck Verlag. Die verschiedenen Wissenschaftssparten haben unterschiedliche Kommunikationswege, daher dürfen nicht alle über einen Kamm geschoren werden, stellte Hans Dieter Beck seinen Ausführungen voran. Das Thema Open Access hat für seinen juristischen Verlag immense Bedeutung. Es gibt auf juristischem Gebiet eine riesige Stoffmenge; Aufgabe des Verlages ist es, zu selektieren. Der Aufbau eigener Datenbanken ist dabei unabdingbar. Würde alles unsortiert über Open Access abrufbar werden, wären Verlage nicht mehr notwendig.

Als Ziel seines Verlages formulierte Hans Dieter Beck, möglichst lückenlos auf juristischem Gebiet zu publizieren. Dafür wurden entsprechende Systeme entwickelt. Eine Zusammenarbeit mit den Herausgebern hat im Haus Tradition, nicht umsonst gehört C. H. Beck zu den Architekten der Rechtsliteratur. Dieses Renommee motiviert auch die Autoren. Open Access würde den Wettbewerb reduzieren, der Markt in seiner bisherigen Form würde nicht mehr bestehen, Honorare entfielen, der Verlag mit den Lektoren als Marktbeobachter und –tester wäre so nicht mehr gefragt.

Übersetzer und Autor Reinhard Kaiser wandte ein, dass Bücher von C. H. Beck bei Google auffindbar sein. Wie vereinbart sich das?

„Das war ein Versuch mit dem Ziel, mehr Bücher zu verkaufen. Der juristische Bereich ist davon allerdings ausgeschlossen“, antwortete Hans Dieter Beck.

Vittorio Klostermann hat ebenfalls einen Kooperationsvertrag mit Google abgeschlossen, der zusätzliche Verkäufe generieren soll. Statistisch nachweisbar sind entsprechende Ergebnisse allerdings nicht.

Prof. Dr. Volker Rieble, Universität München, sprach über Autorenfreiheit und Publikationszwang. Open Access ist als Möglichkeit der körperlosen, freien Kommunikation mit vielen Optionen für den Autor unbestreitbar. Das Internet bietet einen niederschwelligen Zugang für Autoren und Leser, es ist 24 Stunden nutzbar, kostet relativ wenig und ist sehr schnell bei der Verbreitung von Informationen – das alles sind Vorzüge.

Die Risiken und Nachteile liegen in der vernachlässigten Ästhetik und Typografie, in der nicht mehr deutlich sichtbaren Autorschaft und Autorverantwortung. Identität lässt sich kaum mehr feststellen, das hat Auswirkungen auf die Integrität. Plagiatskandale häufen sich. Ständige Veränderungen machen Zitate im Internet nur noch mit Nennung des Abrufdatums möglich. Wissenschaftliche Sorgfalt bleibt auf der Strecke.

Verlage hingegen garantieren für die Sicherheit ihrer Datenbanken. Anders Google, hier wird ausdrücklich vor ungerechtfertigten Plagiatsvorwürfen und den daraus entstehenden Kosten gewarnt. Die DFG fordert Wissenschaftler auf, ihre Text zur „Weiterverarbeitung“ zur Verfügung zu stellen. Sollte sich die Methode Google, erst zu digitalisieren und anschließend nach den Rechten zu fragen, durchsetzen?
Kann Forschungsförderung davon abhängig gemacht werden, ob die Ergebnisse online publiziert werden?
In erster Linie geht es um Autorenrechte, nicht um Verlagsrechte.
An den Hochschulen und Instituten wird eine Diskussion geführt, die die Freiheit der Wissenschaften dem Allgemeinnützigkeitsvorbehalt unterzuordnen versucht. Doch Hochschulen und Institute dürfen die Forscher und Wissenschaftler nicht einschränken, es ist nicht ihre Aufgabe, deren Ergebnisse zu beurteilen. Wissenschaftsfreiheit ist auch Kommunikationsfreiheit. Informationsfreiheit heißt nicht unbegrenztes Vorhalten von Texten im Internet, denn in diesem Medium verändern sich die Inhalte mit ihrer Stellung im Kontext.

Open Access ist keine neutrale Angelegenheit, denn stets sind Kontextbezüge vorhanden. Zudem muss der Autor die Möglichkeit haben, seine Internetveröffentlichungen unterbinden zu können – das ist kaum machbar.

„Für uns ist Publikation Teil eines Gesprächs“, reklamierte Volker Rieble. Der Autor muss demzufolge das Recht haben zu entscheiden, mit wem er wann und wo spricht.
Open Access kann nur bei freier Entscheidung der Wissenschaftler Erfolg haben.

Petra Hardt, Suhrkamp Verlag, bekräftigte, das die Entscheidungen des Autors allem voran stehen. Der Verlag hat die Aufgabe, diese Entscheidungen durchzusetzen.

Zum Abschluss dieser Diskussion bilanzierte Volker Rieble: Wissenschaftliche Publikationen ordnen sich nicht ökonomischen Zwängen unter. Gedankenfreiheit kann nicht Nutzungsfreiheit unterworfen werden. Autorenrechte sind nicht verhandelbar.

Nach Meinungen aus dem Publikum, dass doch auch die ökonomische Seite in Betracht gezogen werden müsse, warnte Roland Reuß: Es sollte kein Streit um Geschäftsinteressen entfacht werden, es geht hier und heute um Urheberrecht.

Über Das Google Booksearch Settlement in New York. Zur Gefahr einer weltweiten Amerikanisierung und Monopolisierung des Urheberrechts referierte Prof. Dr. Burkhard Hess, Universität Heidelberg.
Über sieben Millionen Bücher sind bisher nach Verträgen mit Bibliotheken von Google digitalisiert worden. Bei abgelaufenen Rechten sind die Bücher über das Internet voll zugänglich, andernfalls werden Auszüge gezeigt.
Google will mit seinem Projekt das allgemeine, weltweite Scannen von Büchern durchsetzen.
Wer dem widerspricht, muss das schriftlich in New York tun.
Das anstehende Verfahren behandelt US-amerikanische Ansprüche, doch 50 Prozent der gescannten Bücher sind ausländische Publikationen. Google Booksearch könnte theoretisch zwar auf die USA beschränkt werden, praktisch ist das jedoch nicht möglich.
Im Oktober wird es in New York zu einem Vergleich kommen, der kaum noch verhindert werden kann. Deshalb ist es notwendig, möglichst viele sinnvolle Modifikationen zu erreichen.
Gefahren bestehen darin, dass bereits geschaffene Tatsachen, obwohl rechtswidrig, legitimiert werden. Dabei geht es im Vergleich gar nicht um diesen Tatbestand.
Außerdem sind kartellrechtliche Fragen zu klären: Wird ein Vorsprung durch Rechtsbruch toleriert?
Gut wäre, wenn die Bundesregierung intervenieren würde.

Dr. Christian Sprang legte die Aktivitäten des Börsenvereins in diesem Fall dar. Wenn möglich, so seine Überzeugung, sollte das Settlement zu Fall gebracht werden.

Claudia Reimann, Bundesministerium für Finanzen, machte Hoffnung auf einen amicus curiae der Bundesregierung.

Vergemeinschaftung der Autorenrechte durch Google und die Wissenschaftsorganisationen? überschrieb Prof. Dr. Alexander Peukert, Universität Frankfurt, seinen Vortrag. Zwischen Google Booksearch und 20 000 Verlagen und zahlreichen Bibliotheken bestehen mittlerweile Kooperationen, eine eindeutige Urheberrechtsverletzung in den USA konnte bisher nicht festgestellt werden.

Auch die Universität Zürich ist mit ihrer Datenbank ZORA nicht angreifbar, schließlich werde dort keiner behelligt, wenn er die Rechte nicht an die Datenbank, sondern an Verlage vergeben habe.

In der gegenwärtigen Entwicklung erkennt der Redner „keine Abschaffung des Urheberrechts“. Vielmehr gehe es darum, wer die Kontrolle über das Internet habe und dessen Früchte genieße.
Googles Ziel ist es doch, Inhalte zugänglich zu machen und damit Geld zu verdienen, das muss möglich sein.
Die Wissenschaftsorganisationen wollen Publizität zu minimalen Kosten. Einsehbar.
Die Verlage stellen sich gegen Open Access und rufen nach rechtlicher Hilfe und Unterstützung, ein Leistungsschutzrecht für Verlage soll her. Doch dieses ist schwächer als das Urheberrechtsgesetz, berücksichtigt nicht die Rechte der Autoren.
Zu Letzteren: Kann und soll ein Urheber jeden Schritt seines Werkes kontrollieren und unterschreiben?

Dieser Beitrag stößt auf viel Widerspruch. So hält Christian Sprang entgegen, dass der Börsenverein die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht nicht unterstützt, da es den Verlagen nichts nützt.

In der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Dr. Constanze Ulmer-Eilfort, Rechtsanwältin in New York, gingen die Teilnehmer auf spezifische Aspekte der Thematik ein. Dr. Jonathan Landgrebe, Suhrkamp Verlag, stellte klar, dass das Booksearch Settlement so nicht akzeptiert werden kann. Suhrkamp hat den Heidelberger Appell unterschrieben, um damit Verhandlungspositionen zu erarbeiten. Im sich revolutionär entwickelnden Internet müssen bestimmte Regeln geschaffen werden, die Verlage dürfen sich nicht überrollen lassen. Inhaltliche Kompetenz der Verlage gegenüber ihren Autoren muss auf das Internet übertragen werden, diese Kompetenz dürfen sich die Verlage nicht wegnehmen lassen.

Anne Lipp, DFG, äußerte sich zum schillernden Begriff Open Access: „Wir verstehen darunter den freien Zugang für Wissenschaftler zu Wissenschaft“. Das DFG-Modell Open Access Gold beinhaltet die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in Online-Zeitschriften, das Modell Open Access Green bezieht sich auf die Zweitveröffentlichung im Internet nach unterschiedlich langen Fristen, je nach Wissenschaftsgebiet.
Open Access heißt nicht, dass jeder ungeprüft seine Inhalte ins Netz stellen kann, es geht auch nicht um die ausschließliche Veröffentlichung nur noch an Hochschul-Servern. Und Open Access ist keine Kampfansage an die Verlage. „Es bleibt den Autoren das Recht zu wählen, wo und wie sie publizieren“, bekräftigte Anne Lipp unter Beifall. Die DFG übe keinen Zwang aus. Anne Lipp wünsche sich vielmehr eine Diskussion über Veröffentlichung im digitalen Zeitalter als einen Austausch von Argumenten und Gegenargumenten.
Das angesprochene Merkblatt bezieht sich nur auf die Förderung von Zeitschriften, es geht um einen Betrag von etwa 100 000 Euro, während das Gesamtförderungsbudget der DFG zwei Milliarden Euro betrage.

Dr. Gunther Nickel, Deutscher Literaturfonds, stellte fest, dass der freie Zugang zu allem Wissen inzwischen zu einer Mentalität geworden ist. Gleichzeitig konstatierte er, dass sich immaterielle Güter schwieriger schützen lassen als materielle. Auch wies er auf Widersprüche hin: Was kostenlos verlangt wird, wurde nicht kostenlos produziert. Eine Folie über die Aufwendungen für Open Access verdeutlichte das, machte sogar eine Kostensteigerung sichtbar. Das betrifft besonders die Bibliotheken. Während sich die Budgets nicht wesentlich erhöhen, muss also gespart werden. Die Frage ist, wo diese Einsparungen vorgenommen werden.

Dr. Burkhard Spinnen, Autor, ging auf Veränderungen durch das Internet ein. Einerseits wäre die Arbeit ohne das World Wide Web nicht mehr zu bewältigen, andererseits hat sich damit das Bewusstsein verändert: Alles und jedes ist omnipräsent.
Für ihn stellt sich die Frage (die er verneint): Wollen wir eine Youtube-Ästhetik oder wollen wir das nicht?

Anabella Weisl, Strategic Partner Manager Google Books, möchte den Verlagen keine Empfehlung für ihre Teilnahme am Settlement geben, das solle jeder Verlag für sich entscheiden. Aber Google bietet hier die Chance, mit vergriffenen Titeln Geld zu verdienen. In Deutschland ist geplant, für Bücher, die von den Verlagen an Google geliefert werden, Online-Zugänge einzurichten. „Wir halten uns an deutsche Gesetze und an die Vorschläge der Verlage zur Preisgestaltung“, unterstrich Anabella Weisl. Sie sieht im übrigen die Interessen des Heidelberger Appells und die von Google nicht so weit auseinander, beiden gehe es doch um Kultur.

Christian Sprang erläuterte auf Nachfrage ausführlich die Unternehmungen des Börsenvereins gegen das Settlement. „Wir haben Google Booksearch Settlement nicht als wunderbares kulturelles Angebot verstanden, sondern als Angriff auf das Urheberrecht und Versuch seiner Neugestaltung“, hält er der Vorrednerin entgegen. Bis zum 4. September werden die Einwände gegen das Settlement gesammelt und in New York vorgelegt. Das Settlement selbst bezeichnete er als extrem komplizierten amerikanischen Rechtstext, der schwierig zu verstehen ist.

Über USB-Sticks an Universitätsbibliotheken sprach Matthias Ulmer. Er sieht durch digitale Verbreitung von Texten ohne Bezahlung bestimmte Verlagssegmente verkümmern. Ein Verschlafen der neuen Medien kann er in seinem Verlag nicht erkennen: „Wir bieten 750 E-Books an und konnten 60 Downloads feststellen“, nannte er Zahlen.
Außerdem unterstrich er: „Verlage dürfen die wissenschaftliche Arbeit der Bibliotheken nicht blockieren, aber Bibliotheken sollten nicht zu kostenlosen Downloadstationen werden.“

Fazit der Tagung: Das Urheberrecht muss verstärkt geschützt werden. Jedem Versuch – unter welchem Vorwand auch immer – es auszuhöhlen oder zu umgehen, muss energisch begegnet werden. In Deutschland und weltweit.

JF

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