Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Und immer ist der Sprang schuld. Wie dem Feuilletonpublikum der Süddeutschen Zeitung aktuelle urheberrechtliche Entwicklungen erklärt werden

Zum zweiten Mal in weniger als zwei Wochen ist es dem bis dahin nicht allen als Experten auf jenem Sachgebiet bekannt gewesenen Übersetzer und Journalist Ilja Braun gelungen, einen langen Artikel zu einem urheberrechtlichen Spezialthema in der Süddeutschen Zeitung unterzubringen.

Am 21. Januar stellte er seine Sicht der Neufassung der Urheberrechtsvorschrift des § 63 a UrhG vor, am 2. Februar überraschte er das geneigte Publikum mit seiner Einschätzung zum Google-Settlement. In beiden Artikeln erörterte er mit eben so viel Begeisterung wie Sinn für Polemik und beachtlicher Sachkenntnis hochkomplexe und für Buchverlage wichtige urheberrechtliche Fragestellungen und brachte sie auf durchaus unterhaltsame Weise einem größeren Publikum näher.

§ 63 a UrhG, Thema des ersten SZ-Beitrags, stellt in seiner nun geltenden Fassung klar, was seit Jahrzehnten Konsens zwischen Autoren und Verlagen war: Dass beide an den Ausschüttungen der VG Wort aus der Kopier- bzw. Bibliotheksabgabe profitieren sollen, weil ja auch beide einen Beitrag dazu geleistet haben, jene Verwertung erst möglich zu machen. Der Autor durch die Werkschöpfung, der Verleger durch Lektorierung, Herstellung, Vertrieb und Bewerbung der so generierten Inhalte.

Durch einen ärgerlichen handwerklichen Fehler des Justizministeriums in einer Neufassung urheberrechtlicher Vorschriften im Jahre 2002 gab es für ein paar Jahre Zweifel, ob Verleger auch weiterhin Anspruch auf VG Wort-Ausschüttungen haben sollen. Mittlerweile ist jener Fehler korrigiert, die Gesetzesbegründung zur Reparatur der reformierten Vorschrift zu § 63 a UrhG stellt unmissverständlich klar, dass ohne die Leistung der Verleger auch die Urheber keine Vergütung erzielen würden, weshalb die bisherige Praxis, die Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen angemessen zu beteiligen, fortgelten soll.

Autor Braun hingegen kommt zu einer gänzlich anderen Beurteilung. Warum eigentlich, so fragt er rhetorisch, sollen Verleger überhaupt an den VG Wort-Ausschüttungen beteiligt werden, da sie ja gar nicht selbst Bücher schreiben und also keine Urheberrechte erwerben? Für Braun ist die Antwort „ganz einfach“. Weil Verleger, einem alten Vorurteil die Ehre gebend, bei Vertragsverhandlungen mit den Autoren „am längeren Hebel“ sitzen, sich deshalb „alle Rechte, die das Urheberrecht den Autoren zuspricht, im Kleingedrucketn übertragen“ lassen.

Die Buchverlagspraxis ist anders. Die ist Braun nicht unbekannt, war er laut eigener Homepage früher einmal für ein paar Monate Volontär bei Kiepenheuer & Witsch und arbeitet freiberuflich als Journalist und als Übersetzer für verschiedene Verlage, darunter, wie er anmerkt, auch für eine „große Verlagsgruppe, die auf der Buchmesse einen Schokoladenspringbrunnen hat“.

Aus der Praxis nicht nur des Schokospringbrunnen-Verlags ist bekannt, dass es mittlerweile nicht wenige Autoren gibt, die durch Agenten und/oder eigene Anwälte glänzend beraten auftreten und Vertragspassagen jeglicher Schriftgröße verstehen. Trotzdem anerkennen auch diese Vertragspartner, dass der Verlegerbeitrag am Entstehen eines Buchs es rechtfertigt, Verlage an den VG Wort-Ausschüttungen zu beteiligen.

Die Neuregelung des § 63 a UrhG stellte deshalb nur den jahrelang anerkannten Status Quo wieder her, Thema eigentlich erledigt. Nicht für Braun. Ihn erstaunt, dass sogar die Juristen der Autorengewerkschaft ver.di „kaum etwas finden“, was sie gegen die „autorenunfreundliche Neufassung einwenden“ können. Braun fällt da so Einiges ein, nicht immer nur streng sachliche Argumente, mitunter auch Polemik.

„Die Verleger“, also der Börsenverein, und das in Person des „erfolgreichen Lobbyisten“ Dr. Christian Sprang, so Braun, hätten „die Autoren erpresst“. Vom Ergebnis der Erpressung, der Korrektur der missratenen Gesetzesformulierung also, sei „Verlegeranwalt Sprang“ „entsprechend begeistert“, „im Börsenverein knallen die Sektkorken“.

Wer schon jemals in den eher nüchtern gehaltenen und eben so belebten Räumlichkeiten des Börsenvereins war, wird selbst in seinen kühnsten Träumen Schwierigkeiten haben, sich dort knallende Sektkorken vorzustellen. Und den promovierten Musikwissenschaftler Sprang versetzt vermutlich auch eher eine Pikkolo-Flöte als ein Piccolo-Sekt in Begeisterung. Aber das Klischee ist ja zu schön. Von Arno Schmidt ist bekanntlich der Ausspruch überliefert: „Alle Verleger sind Schufte“. Und angeblich war es Kurt Tucholsky, der sagte: „Die Verleger schlürfen aus den Hirnschalen ihrer Autoren Champagner.“

Auch zum Google Settlement, der in Aussicht stehenden hochkompliziert ausgestalteten, mehr als 130 Seiten langen Regelung zur Legalisierung des millionenfachen ungefragten Einscannens amerikanischer Bibliotheksbestände durch Google und der Beendigung des nachfolgenden Streits mit der US-Autoren und der US-Verlegervereinigung hat Braun eine klare Meinung. Auch hier ist Braun gänzlich anderer Auffassung als der Börsenverein, der auch hier Unterstützung von ver.di erhält. Während ver.di den Google-Vorschlag als Ausverkauf von Urheberrechten ansieht, durch welche die soziale und ökonomische Lage der Autoren existenziell gefährdet werde, sieht das Braun ganz anders und freut sich darüber, dass man sich als Autor auf der Google Webpage ganz schnell die von Google zugesagten 60 Dollar pro eingescanntem Buch sichern könne.

Auch bei diesem Thema arbeitet sich Braun an Justiziar Sprang ab, der es, und das scheint Braun nicht zu gefallen, doch tatsächlich geschafft hat, die VG Wort und den Deutschen Kuturrat für seine skeptische Einschätzung des Vergleichsvorschlags zu gewinnen. Beide Institutionen empfehlen, dass Autoren und Verlage die VG Wort zur Wahrung ihrer Rechte gegenüber Google einschalten.

Ob das wirklich der für alle Verlage und Autoren empfehlenswerte Weg ist, muss jeder für sich entscheiden. Auf der AG Publikumsverlage gab es dazu im Anschluss an einen Vortrag von Sprang ja eine recht muntere Diskussion, die durchaus unterschiedliche Verlegerinteressen aufzeigte.

Berichte über diese Diskussion blieben auf die Fachpresse beschränkt. Das Verdienst von Braun ist es, durch seine exponierte Sichtweise und pointierte Darstellung auch dieses komplizierte Urheberrechts-Thema den Feuilleton-Verantwortlichen der SZ nahe gebracht und so ein öffentliches Forum dafür gewonnen zu haben.

Es wäre aber zu begrüßen, wenn die SZ zur Abwechslung auch einmal anderen Stimmen, ausgewogeneren oder sogar verlagsfreundlichen, ähnlich viel Platz einräumen würde wie dem derzeitigen Urheberrechtsjournalismus-Shooting Star Ilja Braun.

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