Schweiz: Ja zur Buchpreisbindung – aber nicht um jeden Preis

Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV, der Schweizer Buchrat und mit ihm fast die gesamte Schweizer Buchbranche zeigt sich in der sog. Vernehmlassungsantwort zum Entwurf eines Buchpreisbindungsgesetzes erfreut darüber, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) die Bedeutung von festen Buchpreisen erkannt hat und das Kulturgut Buch mit einem Gesetz schützen will.

Der am 13. Oktober 2008 verabschiedete Vorentwurf für ein Buchpreisbindungsgesetz ist ein „schlankes, in seinen Grundzügen liberales Dokument, das nicht zu einer Überreglementierung und administrativem Mehraufwand für die Behörden führt, sondern dort Leitplanken setzt, wo es zum Schutz und der Unterstützung des Buchs, seiner Produktion und Absatzkanäle notwendig ist“, heißt es in einer SBVV-Presseerklärung. Es knüpfe an bewährte Instrumente wie der Selbstregulierung oder die Vorschläge der Branche zu Preisnachlässen für Lehrmittel oder Bibliotheken an.

In zwei zentralen Bereichen aber müsse das Gesetz aus Sicht des Schweizer Buchhandels zwingend nachgebessert werden, und zwar in Artikel 2 (Geltungsbereich) sowie Artikel 4 (Preisfestsetzung). Beide Regelungen widersprechen in ihrer Konsequenz dem Zweck des Gesetzes, wie er in Artikel 1 geregelt ist, nämlich „die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch zu fördern“, heißt es in der Presseerklärung. Würde der vorliegende Entwurf eines Buchpreisbindungs-Gesetzes umgesetzt, hätte dies die paradoxe Folge, dass der Schweizer Buchbranche mehr Schaden zugefügt werde, als dass sie geschützt und gefördert würde. Ein so formuliertes Buchpreisbindungsgesetz könne der Schweizer Buchrat nicht unterstützen.

1. Die in Artikel 2 vorgesehene Ausnahmeregelung für den grenzüberschreitenden elektronischen Buchhandel diskriminiere den einheimischen Buchhandel gegenüber ausländischen Online-Anbietern massiv; und zwar ohne erkennbare Not und vor dem Hintergrund steigender Umsätze im Internet. Wenn ausländische Online-Händler Bücher mit hohen Rabatten in den preisregulierten Schweizer Markt liefern könnten, wäre hierzulande der Sortiments- und Online-Buchhandel existentiell bedroht. Der Schweizer Buchrat fordert deshalb, besagte Ausnahmeregelung ersatzlos zu streichen.

2. Die in Artikel 4 formulierte Regelung der Preisfestsetzung zielt darauf ab, jegliche Preisüberhöhungen gegenüber dem benachbarten Ausland unter Missbrauchsverdacht zu stellen und dem Schweizer Buchhandel Preise zu diktieren, die den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz nicht entsprechen. Zudem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Buchpreisbindungsgesetz und der damit verbundene Eingriff des Staates in den freien Warenverkehr kulturpolitisch motiviert ist. Ziel des Gesetzes ist es nicht, dass wenige Bücher zu Discount-Preisen gehandelt werden können, sondern dass eine große Zahl verschiedenartiger Bücher in möglichst vielen Verkaufsstellen günstig angeboten werden kann.

Insofern ist es im Sinne der Wahrung von Vielfalt und Qualität gerechtfertigt, einheitliche Verkaufspreise festzusetzen, die in einzelnen Fällen (nämlich bei den sogenannten Bestsellern) über den Preisen liegen können, die sich bei einem freien Handel bilden würden – insgesamt gesehen aber immer noch deutlich billiger sind als in Märkten ohne feste Buchpreise.

Zur Regelung der Preise hält der Schweizer Buchrat weiterhin am so genannten Bandbreitenmodell fest, welches eine mögliche Überhöhung gegenüber den Euro-Referenzpreisen bei maximal 20 Prozent festlegt und sich damit im Bereich der Kaufkraftdifferenz zwischen der Schweiz und sämtlichen Nachbarländern, den Hauptimport-Märkten für hierzulande verkaufte Bücher, bewegt.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort des Schweizer Buchrats hier: www.swissbooks.ch

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