Statement des Heyne-Verlages zur Meldung über eine EV des Scherz-Verlages

Folgende Stellungnahme des Heyne-Verlages erreicht uns heute zu unserer Meldung vom 28.02.2002 hinsichtlich einer Einstweiligen Verfügung des Scherz Verlages zum Titel Rede Dich zum Erfolg [mehr…]:

Dass der Scherz Verlag beim Landgericht München einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung eingereicht haben soll, haben wir durch die Ankündigung im BuchMarkt online erfahren. Eine Bestätigung dafür liegt uns weder vom Scherz Verlag noch vom zuständigen Gericht vor, noch wurde uns bis jetzt (Montagnachmittag) eine Einstweilige Verfügung zugestellt.

In der Tat gibt es bereits seit Anfang Dezember 2001 einen regen Austausch zwischen dem Scherz Verlag und uns zum Thema „Carnegie“. Wir haben keinen
Grund, daran zu zweifeln, dass unser Buchprojekt „Rede Dich zum Erfolg“ rechtmäßig ist. Die vom Scherz Verlag beanspruchten und dargelegten Rechte beziehen sich nicht auf die Originalfassung des Werkes, die wir herausgeben, sondern auf spätere Bearbeitungen. Einem möglichen Antrag auf Einstweilige Verfügung räumen wir daher keine Erfolgsaussichten ein.

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