Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Mit der FAS ins neue Jahr

Mit das Schönste an Sonntagen ist, dass es da die FAS gibt.

Fast immer erfährt man bei ihrer Durchsicht Neues aus dem Literaturbetrieb, oft kann man ihr Stoff für eine BuchMarkt-Kolumne entnehmen, und wenn man Glück hat, steht keine Maxim-Biller-Kolumne drin. Und es ist immer wieder ein Vergnügen, zu lesen, wie es Claudius Seidl gelingt, seinen Lieblingsbegriff „recht eigentlich“ elegant in allen seinen Texten unterzubringen.

Insofern war schon die erste FAS-Ausgabe vom letzten Sonntag eine wahre Fundgrube:

Seidl verwendete tatsächlich das erste „recht eigentlich“ des Jahres 2009. In seiner Jahrespremiere sprach er sich gegen die Helmpflicht beim Skifahren aus, nicht nur mit dem eher oberflächlichen Argument „sieht doch saublöd aus“, sondern auch tiefschürfender mit dem Satz „In ein paar Jahren … wird vergessen sein, … dass man, recht eigentlich, Ski fuhr, weil ein paar elegante Schwünge die beste und verständlichste Methode waren, sich bei den Bergen, der Sonne, dem Schnee für deren Schönheit erkenntlich zu zeigen.“

Dank Volker Weidermann erfuhr man feinfühliger als bei FJ Wagner in der WELT so manches über den verstorbenen Johannes Mario Simmel, was man sonst nirgends lesen konnte, unter anderem, dass er früher einmal hoch oben im ältesten Wolkenkratzer des Fürstentums Monaco wohnte und in der Schreibmaschine an seinem Alterswohnsitz im schweizerischen Zug, wo der Redakteur ihn vor kurzem noch einmal besuchte,
„nicht mal mehr ein Farbband“ war.

Erfreulicherweise enthielt das Blatt tatsächlich keine Biller-Kolumne. Dafür aber war ein ganzseitiger Biller-Text über ein neues Thomas Bernhard Werk („ein kleiner Autor“) und dessen Umgang mit Literaturpreisen abgedruckt. Darin mühte sich Biller, Bernhards Stil nachzuahmen, „nichts ist einfacher als so zu schreiben“, meint er, und als Beleg verwendete er nicht weniger als neunmal den Bernhard-Begriff „Arschloch“ und beschimpfte den notorischen Leutebeschimpfer Bernhard auch sehr variantenreich als „beschissenen feigen Mitläufer“, als „bigottes, katholisches larmoyantes Mitläufer-Arschloch“ und als „grummelnden Heuchler und Mitläufer“.

Natürlich bekommt in einem solchen Kontext auch der ehemalige gute Bekannte und langjährige Kollege Rainald Goetz eine Erwähnung von Biller ab. Er wird als „deutsch nichtdenkender Halbdenker“ bezeichnet, der nur so tue, als würde er die Literatur lieben. Da Goetz dabei aber in eine Reihe mit Hölderlin und Thomas Mann gestellt wird, wird Goetz die Kollegenkritik ertragen.

Auch ein Kolumnenthema fällt bei der FAS-Lektüre ab, erfährt man doch aus ihr, dass der Rowohlt Verlag Rezensionsexemplare des neuen Kehlmann-Romans „Ruhm“ an zahlreiche Redaktionen, jedenfalls an die der FAS, nur dann verschickt hatte, wenn man dem Verlag in einer Vertraulichkeitsvereinbarung versprach, Besprechungen nicht vor dem Erstverkaufstag am 16.1. abzudrucken.

Versehen war jene Zusage mit einem Vertragsstrafeversprechen über nicht weniger als 250.000 Euro, zahlbar an Rowohlt im Falle der unautorisierten Zufrühveröffentlichung.

Brav haben die FAS-Leute die Vertraulichkeitsregelung offenbar unterschrieben, das Buch gelesen und wie fast alle Kollegen noch nicht rezensiert, um dann am Wochenende lesen zu müssen, dass für den SPIEGEL anscheinend andere Regeln gelten. In dessen aktueller Ausgabe nämlich wird Kehlmanns „Ruhm“ von Volker Hage anlässlich eines Berichts vom Besuch beim Autor in Wien schon besprochen. Deshalb schließt die FAS-Meldung erwartungsvoll mit „Mal sehen was passiert.“

Vielleicht hat der SPIEGEL, eben weil er der SPIEGEL ist und darf was niemand darf, das Vertragsstrafeversprechen einfach nicht unterzeichnet und trotzdem den Romantext erhalten. Vielleicht hat Rowohlt dem SPIEGEL sogar ausdrücklich und exklusiv gestattet, bereits vor dem 16.1. über den neuen Kehlmann zu schreiben. Dann wäre zumindest rechtlich alles in Ordnung.

Vielleicht aber, und davon scheint man bei der FAS auszugehen, setzte sich der SPIEGEL über sein ebenfalls gegebenes Versprechen, nicht vor der Zeit zu besprechen, hinweg und hofft nun, dass der Hamburger Buchverlag dem Hamburger Zeitschriftenverlag schon nicht gerichtlich kommen werde.

Dann aber wäre im Interesse der künftigen Einhaltung von Branchenstandards zu wünschen, dass Rowohlt tatsächlich das allerdings sehr beachtliche Vertragsstrafeversprechen einfordert.

Zwar kann ein Gericht die Höhe einer Vertragsstrafe auf Antrag herabsetzen, falls sie unangemessen erscheint. Angesichts des Millionenerfolgs von Kehlmanns letztem Buch ist aber tatsächlich zu befürchten, dass gar nicht so wenige Leser der Vorab-Rezension, die kaufwillig sogleich in die Buchhandlung eilen und enttäuscht auf übernächste Woche vertröstet werden, ganz vom Buchkauf Abstand nehmen. Dann aber droht dem Verlag ein hoher wirtschaftlicher Nachteil.

Damit aber wäre die Vertragsstrafe in nicht unbeachtlicher Höhe verwirkt.

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