Kritik an Vereinbarung zur Google-Buchsuche ist „Trojanisches Pferd“

Die gestrige Vereinbarung von Google mit der US-Autorenvereinigung Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) [mehr…] zu urheberrechtlich geschützten Titeln im Google Buchsuche-Programm, hat Kontroversen ausgelöst. Kritisch berichtet DIE WELT und als Schritt in die falsche Richtung bezeichnet der Börsenverein das Ergebnis.

Er begrüße die Einigung, ließ sich Rüdiger Salat, Geschäftsführer Buchverlage Deutschland der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (u.a. Rowohlt, Kiepenheuer & Witsch) auf den Online-Seiten der WELT vernehmen. „Die Vereinbarung könnte einen wesentlichen Beitrag zur Integration der Interessen von Autoren, Verlagen, Bibliotheken und Internetplayern bei der Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle in der digitalen Welt leisten.“

Die Übertragbarkeit auf deutsches Urheberrecht sei indes noch offen, so Salat weiter. „Sicherlich ist die Lage in digitalen Zeiten kompliziert – und wird komplizierter“, sagt Martin Spieles, Sprecher des Verlags S. Fischer. Aufgabe der Verlage bleibe aber „immer die gleiche altmodische: im Interesse der Autoren zu handeln und dafür zu sorgen, dass die Qualität der publizierten Texte gewahrt wird“. Suhrkamp-Geschäftsführer Thomas Sparr fordert: „Verlage und Autoren müssen vor geistiger Piraterie durch den Gesetzgeber geschützt werden – dieser Schutz ist auch hierzulande ausbaufähig“.

„Die Vereinbarung gleicht einem Trojanischen Pferd, mit dem Google antritt, die weltweite Wissens- und Kulturverwaltung zu übernehmen“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Weiter heißt es in einer Pressemitteilung des Börsenvereins: „Google ist es nach der Vereinbarung gestattet, ohne Zustimmung der betroffenen Autoren und anderer Rechteinhaber in Bibliotheken gescannte Werke im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sei nach Ansicht des Börsenvereins eine Enteignung der Urheber auf kaltem Weg. Es könne nicht darum gehen, mit einem ‚goldenen Handschlag‘ den Autorinnen und Autoren ihre unveräußerlichen Rechte abzukaufen. Zudem kann ein Inhaber von Rechten diese nur schützen, wenn er seine Werke in einem Buchrechte-Register eingetragen hat. Dieses Verfahren steht im Gegensatz zu sämtlichen Normen des europäischen Urheberrechts.

Die amerikanische Vereinbarung läuft außerdem einer Wirtschaftsordnung nach europäischem Verständnis weitestgehend zuwider. Während die europäische Ordnungspolitik den Wettbewerb unter der Bedingung von Vielfalt schützt, zieht die Vereinbarung in den USA die Monopolisierung von Wissens- und Informationshandel faktisch nach sich. Die Gefahr besteht, dass Google künftig die Einkaufswahl der Verbraucher lenken und Einfluss auf die Vertriebshoheit der Verlage nehmen wird.

Für Europa kann im Interesse einer kulturellen Vielfalt das amerikanische Modell nicht in Betracht kommen. Während es in den USA erst eine vorläufige Vereinbarung gibt, liegen in Deutschland und Europa bereits rechtliche Regelungen und unabhängige Modelle vor, um unter Wahrung des Urheberrechts einen breiten Zugang zu Inhalten in digitaler Form zu gewährleisten. ‚Damit sichern wir wirksam die kulturelle Vielfalt in Deutschland und Europa‘, sagt Skipis.“

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