Bernd F. Lunkewitz und die Einigung mit dem Insolvenzverwalter

Trotz unterschiedlicher Rechtsstandpunkte haben sich der Verleger des [Aufbau

Bernd F. Lunkewitz

Verlages, Bernd F. Lunkewitz, und der vorläufige Insolvenzverwalter der Aufbau Verlagsgruppe GmbH, Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, auf ein gemeinsames Konzept zum Verkauf des Berliner Traditionsverlages geeinigt [mehr…]. Der Aufbau-Verlag soll verkauft werden. Fragen deshalb auch an Bernd F. Lunkewitz:

Sie haben sich mit dem Insolvenzverwalter über ein gemeinsames Vorgehen geeinigt und die Unternehmensberatung Roland Berger in Berlin mit der Koordination des Verkaufs beauftragt.

Bernd F.Lunkewitz:] Um die Existenz des Verlages zu sichern, blieb mir keine andere Wahl. Ohne die Einigung mit dem Insolvenzverwalter wäre ein jahrelanger Rechtsstreit unausweichlich gewesen. Das hätte dem Verlag sehr geschadet. Zwar ist nach meiner Auffassung, die sich aus dem rechtskräftigen Urteil des Bundesgerichtshofes ergibt, der Verlag allein mein Eigentum, aber nach Auffassung des vorläufigen Insolvenzverwalters haben die Gläubiger Ansprüche auf das Vermögens, das seit 1992 erworben wurde.

Können Sie das erläutern?
Die von der Treuhandanstalt verkaufte GmbH ist 1992 im Handelsregister eingetragen worden und hat seither alle Verträge abgeschlossen. Damit begründet der Insolvenzverwalter seine Auffassung, dass ich als Eigentümer des Verlages wegen des damit erworbenen Vermögens nur wie alle anderen Gläubiger Ansprüche gegen diese GmbH geltend machen könnte. Ich halte diese Auffassung nicht für richtig, aber wir haben diesen Streit beigelegt und werden den Verlag gemeinsam verkaufen, um den Schaden für das Unternehmen und die Beteiligten möglichst zu mindern.

Gibt es schon Interessenten?
Ja, aber über die anstehenden Verhandlungen haben wir Vertraulichkeit vereinbart. Ich kann soviel sagen, dass ich mich um einen Erwerber bemühen werde, der möglichst viel von der Substanz des Aufbau-Verlages und dessen programmatischen Identität erhält

Wie wirkt sich der Rechtsstreit gegen den Bundesfinanzminister über die Schadensersatzansprüche auf den anstehenden Verkauf des Verlages aus?
Gar nicht. Für den Erwerber ist die rechtliche Unsicherheit über die Eigentumslage am Aufbau-Verlag beseitigt, die mir über so viele Jahre sehr zu schaffen gemacht hat. Man muss sich das mal vorstellen. Nur in den ersten drei Jahren seit dem Kauf der GmbH von der Treuhandanstalt hatte ich diese Unsicherheit nicht. Danach habe ich vierzehn Jahre bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes damit gelebt, dass ich möglicherweise gar nicht Eigentümer des Verlages geworden bin. Das hat die Entwicklung des Verlages in dieser Zeit immens behindert. Ein neuer Eigentümer kann jetzt ganz anders die großartigen Möglichkeiten des Aufbau-Verlages in programmatischer und wirtschaftlicher Hinsicht wahrnehmen. Damit wäre eine neue Stufe in der Entwicklung des Aufbau-Verlages möglich, die den in ihm versammelten Autoren noch bessere Möglichkeiten der Verbreitung und Verwertung ihrer Werke eröffnet.

Ist damit die Existenz des Aufbau-Verlages gesichert?
Ich hoffe ja. Jedenfalls soweit im Kapitalismus die Existenz von Unternehmen gesichert werden kann. Der zukünftige Eigentümer des Aufbau-Verlags erwirbt ihn ja, um ihn zu besitzen, zu seinem Nutzen, aber auch zum Nutzen der Autoren, der Mitarbeiter, des Buchhandels und natürlich der Leser.

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