Nach Däubler-Gmelins Taschenspieler-Trick: Resolution der AG Publikumsverlage

Für herben Gesprächstoff sorgt die Bundesjustizministerin bei den derzeit in München versammelten Mitglieder der AG Publikumsverlage – und für akuten Handlungsbedarf im Börsenverein. Herta Däubler-Gmelin (Foto) hat, so die AG, in einem Handstreich die bisherigen Vereinbarungen gebrochen. Soeben hat die AG Publikumsverlage eine Resolution [mehr…] veröffentlicht.
Der Hintergrund: Die Ministerin hat ihre umstrittene, in intensiven Verhandlungen mit dem Börsenverein nachgebesserte Neufassung des Gesetzentwurfs zum Urhebervertragsrechts klammheimlich wieder verschlimmbessert.
Stimmt der Rechtsausschuss des Bundestags nächsten Mittwoch zu, könnte der Bundestag das Gesetz schon am Freitag darauf beschließen. Im Börsenverein tanzen die Puppen. Börsenvereinsjustitiar Dr. Christian Sprang spricht von einem „krassen Angriff auf die Rechtssicherheit der Verlage“.
In einer ersten, vorübergehend aus, wie es heißt, technischen Gründen verschwundenen Aufmachermeldung von börsenblatt.net heißt es unter anderem:
„Der neue Gesetzestext enthält (…) eine bisher nicht diskutierte, verschärfte Fassung des so genannten Bestsellerparagrafen. Vertragspartner von Autoren und ausübenden Künstlern sollen den Urhebern wesentlich eher als nach der geltenden Rechtslage zusätzliche Beteiligungen bei Erfolg des Werkes schulden. Dies gilt auch dann, wenn die fraglichen Erlöse nicht beim Vertragspartner selbst, sondern bei dessen Lizenznehmer angefallen sind. Als Ausgleich gewährt das Gesetz einen Rückgriffsanspruch innerhalb der Lizenzkette, wobei der Vertragspartner des Autors das Risiko trägt, dabei leer auszugehen. Dieser so genannte Fairnessausgleich soll auch für alle zurückliegenden Verträge bei künftigen Verwertungen Anwendung finden. Das Gesetz will ferner die Vertragsflucht deutscher Verwertungen in ausländische Rechtsordnungen verhindern. Zudem werden ausländische Verwerter dem Gesetz unterworfen, sofern die maßgebliche Nutzung eines Werkes in Deutschland stattfindet. Außerdem betont das Justizministerium in dem Papier, dass die »in der Branche überwiegend praktizierte Honorierung« literarischer Übersetzer »in keinem angemessenen Verhältnis zu den von ihnen erbrachten Leistungen« stehe. Bei fehlender Angemessenheit soll die Vergütung künftig vom Gericht nach billigem Ermessen festgesetzt werden. (…) Der neue Gesetzestext steht in klarem Widerspruch zu den mit Justizministerin und Bundeskanzler getroffenen Vereinbarungen», so Börsenvereinsjustitiar Dr. Christian Sprang. (…) Der Börsenverein wird dies nicht hinnehmen.“ Sprang befindet sich momentan ebenfalls in München bei der AG Publikumsverlage.
Die Branche wartet nun mit Spannung, was der Börsenverein gegen die last-minute-Aktion der in der Buchbranche allseits beliebten Justizministerin unternimmt.
Auf die angekündigte Resolution der AG Publikumsverlage allein kann er kaum bauen, und wohl auch nicht auf den offenen Brief des Vorstehers Dieter Schormann an den Kanzler, in dem Gerhard Schröder an gegebene Zusagen erinnert wird.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert