Verhandlungen zwischen Insolvenzverwalter und Bernd F. Lunkewitz laufen erfolgreich / Streit um Rechte nicht auf dem Rücken der Autoren und Buchhändler

Joachim Voigt-Salus

Soeben veröffentlicht der Aufbau-Verlag eine Presseerklärung zum Stand der über das Wochenende eskalierten Dinge. Hier der Wortlaut:

Der von dem Insolvenzgericht Berlin-Charlottenburg eingesetzte Verwalter, Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus (45), hat heute per Pressemitteilung Stellung zu dem Streit mit dem mittelbaren Gesellschafter des Aufbauverlags Bernd F. Lunkewitz genommen. Zwar sei weiterhin zwischen ihm und Lunkewitz streitig, welche Rechte von der Insolvenzmasse und welche von dem Gesellschafter beansprucht werden können, doch bestehe Einigkeit, dass dieser Streit nicht zu Lasten der Autoren und Buchhändler ausgetragen werden soll. Dies sei das erfreuliche Zwischenergebnis seiner Verhandlungen mit dem Gesellschafter.

Voigt-Salus: „Herr Lunkewitz hat am Sonntag mir gegenüber deutlich gemacht, dass ihm sehr an der Fortexistenz des Aufbau-Verlags liege und dass ihm deshalb nicht in den Sinn komme, Autoren oder Buchhandlungen zu schädigen.“ Er bezog sich zudem auf eine Erklärung von Lunkewitz in BuchMarkt. Dort hat Lunkewitz heute solidarisch aufgerufen, Bücher des Aufbau-Verlages zu kaufen [mehr…].

Der Verwalter und der Gesellschafter verhandeln derzeit mit dem Ziel, den Verlag gemeinsam zu verkaufen. Voigt-Salus erklärte, dass diese Gespräche trotz großer gegensätzlicher Positionen sehr konstruktiv von beiden Seiten geführt werden würden. Eine weitere Stellungnahme lehnte er jedoch mit Hinweis auf die vereinbarte Vertraulichkeit ab.

Hintergrund des Streites zwischen Verwalter und dem mittelbaren Gesellschafter des insolventen Aufbau-Verlages ist, dass Lunkewitz aufgrund eines Kaufvertrages mit dem Kulturbund aus 1995 alle Rechte und Wirtschaftsgüter des Verlages beansprucht. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof im März dieses Jahres bestätigt, dass die damalige Treuhandanstalt den insolventen Verlag mit diesen Rechten nicht ausstatten konnte und somit Lunkewitz die Inhaberschaft an diesen Rechten von dem Kulturbund erworben habe. Der Verwalter anerkennt deshalb zwar die persönlichen Rechte des Verlegers Lunkewitz, soweit diese bis zum Stichtag der Volleintragung der insolventen GmbH im Handelsregister 1992 entstanden sind, ist aber der Auffassung, dass die danach von dem Verlag erworbenen Rechte Haftungsmasse der Gläubiger seien.

Voigt-Salus erklärte, dass wegen dieser fehlerhaften Gründung des Aufbau-Verlages auch von ihm untersucht werde, ob die Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt von ihm in Anspruch genommen werden muss.

Die Geschäftsführung des Aufbau-Verlages hatte am 30.5. 2008 Insolvenzantrag gestellt, nachdem für diese überraschend der mittelbare Gesellschafter Lunkewitz seine Finanzierungsbereitschaft widerrufen hatte. Dem Berliner Traditionsverlag ist es damit unmöglich geworden, fällige Verbindlichkeiten in Höhe von etwa 5 Mio. € auszugleichen. Seitdem führt der vorläufige Verwalter das Unternehmen mit 60 Arbeitnehmern vor Ort.

Der vorläufige Verwalter rechnet mit einer Eröffnung des Verfahrens zum 1. September. Er hofft, dass er bis dahin eine dauerhafte tragfähige Lösung präsentieren könne, die voraussichtlich einen neuen Investor einschließt.

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