Rainer Dresen zum Verbot des Ehrenmord-Buches

Der Fall ging spektakulär durch die Presse, dann wurde über eine Justizpanne in

Rainer Dresen

Mönchengladbach berichtet [mehr…], und jetzt legte das Landgericht der Stadt nach: Das Buch „Kein Schutz nirgends“ von Gülsen Celebi aus dem Heyne-Verlag wurde verboten.

Das sind die Fakten: Erol P. erschoss auf offener Straße seine Frau Rukiye und die gemeinsame Tochter. Das Buch, das den Ehrenmord dokumentiert, wurde auf Antrag einer Schwester der Ermordeten verboten – und das soll nach Willen des Gerichts auch so bleiben. Der SPIEGEL lieferte heute einen Artikel über den „bizarren Streit“ [mehr…] – wir fragten Rainer Dresen, den Random House-Justitiar und BuchMarkt-Kolumnisten, der den Prozess als Verlagsjurist hautnah miterlebte, nach seinen Eindrücken.

buchmarkt.de: Wie kommentieren Sie den Ausgang des Mönchengladbacher Prozesses?
Rainer Dresen: Das Gericht hat es sich und den Beteiligten mit der achtstündigen Beweisaufnahme nicht leicht gemacht und sich redlich bemüht, Licht in die Vorgänge um die Buchentstehung zu bringen. Letztlich war eine Aufklärung aber nicht möglich, denn die Klägerseite, die monatelang eifrig und bereitwillig an einem Sachbuch für die Öffentlichkeit mitarbeitete, bekundete nun vor Gericht einhellig, lediglich davon ausgegangen zu sein, an einem gerichtsinternen „Handbuch“ mitgearbeitet zu haben. Dessen für sie völlig überraschende Veröffentlichung aber verletze nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Klägerin, der Schwester der damalig Ermordeten, sondern wegen des darin an die Täteradresse geäußerten Vorwurfs des Ehrenmords auch den Islam.

Gibt es nach Ihrer Sicht eine Chance, das Buch wieder freizubekommen?
Zahlreiche der vom Gericht gestrichenen Passagen enthalten Informationen, die von Klägerseite unbehelligt vor millionenfachem Publikum in deutschen und türkischen Zeitungen und auf Fernsehsendern verbreitet worden waren. Zumindest deren Verbot kann auch unter den indiskutablen „Handbuchgesichtspunkten“ keinen Bestand haben.

Sie werfen dem Gericht in Mönchengladbach ein gewisses Eigeninteresse an dem Verbot vor, weil es einige nachweisliche Schlampereien von Seiten des Justizapparates gab. Darf ein befangenes Gericht überhaupt einen solchen Fall verhandeln?
Immerhin hat sich der Pressesprecher des Gerichts und eigentlich turnusmäßige Vorsitzende der verbietenden Kammer wegen seiner damaligen Kommentare über das Verhalten der Juristen im Mordprozess für befangen erklärt und das Verbot nicht mit unterschrieben. Das hat ihn aber nicht gehindert, der dann von seiner Vertreterin geleiteten Verhandlung auf den Zuschauerbänken beizuwohnen und in seiner Eigenschaft als Pressesprecher vor und nach der Verhandlung das Verbot erklärende und rechtfertigende Kommentare in den Medien zu geben. Alles in allem erschien das Gericht aber in der Verhandlung von der bei Mönchengladbacher Gerichten ja vermutlich eher selten behandelten Thematik Persönlichkeitsrechtsverletzung manchmal zwar leicht überfordert, aber um offenbar innerhalb der türkischen Community nicht eben einfache Wahrheitsfindung bemüht, aber nicht voreingenommen.

Was ist mit den im Handel befindlichen Exemplaren?
Das Gericht hat, wie von der Klägerin gewünscht, im Einstweiligen Verfügungsverfahren aber üblicherweise seltenst ausgesprochen, entschieden, dass der Verlag den Handel aufzufordern hat, das Buch nicht weiter zu vertreiben. Daraufhin haben wir unsere Kunden noch am Freitag entsprechend informiert.

Die Fragen stellte Ulrich Faure.

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