Mönchengladbacher Landgericht verbietet Ehrenmord-Buch

Wir haben über die Justizpanne in Mönchengladbach bereits berichtet [mehr…], jetzt legt das Landgericht nach -und darum geht es: Erol P. erschoss auf offener Straße seine Frau Rukiye und die gemeinsame Tochter. Ein Buch, das den Ehrenmord dokumentiert, wurde nun auf Antrag einer Schwester der Ermordeten verboten – jetzt liefern sich Heyne-Verlag, Autorin und Gericht einen bizarren Streit, vermerkt der SPIEGEL kopfschüttelnd.

Bis in die Nacht debattierte nämlich am gestrigen Donnerstag die 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach, ob das Buch „Kein Schutz nirgends“ verboten wird oder nicht. Nach acht Stunden bestätigte Richterin Christiane Selzner dann die einstweilige Verfügung, die den weiteren Vertrieb des Buchs untersagt.

Autorin Gülsen Celebi, die die Anwältin der ermordeten Rukiye P. war beschreibt in ihrem Buch die juristische Aufarbeitung des Falles vor dem Schwurgericht des Landgerichts Mönchengladbach und erörtert dabei auch die Frage, inwieweit der Justiz in dieser Sache Versäumnisse vorzuwerfen sind. Ihr Fazit: Hätten die Beamten den Gesuchten verhaftet, wie es ihre Pflicht war, würden die beiden Frauen noch leben.

„Unbehaglich müssen sich die Mönchengladbacher Richter gefühlt haben, als die Geschichte das Landgericht jetzt plötzlich durch das Buch wieder einholte: Rasch nach dem Erscheinen ging beim Landgericht Mönchengladbach der Antrag auf einstweilige Verfügung ein“, kommentiert Nina Magoley im SPIEGEL.

Die Autorin bezweifelt, dass die Schwester den Unterlassungsantrag aus eigenem Willen stellte, und greift ihrerseits das Gericht an: „Möglicherweise haben die Richter sie unter Druck gesetzt, gegen das Buch zu klagen.“, sagte sie dem SPIEGEL Ähnlich äußert sich der Anwalt des Verlags, BuchMarkt-Kommentator Rainer Dresen: „Den Richtern kam ein Verbot mit Sicherheit auch nicht ungelegen.“

In Mönchengladbach sieht man das natürlich anders: Gerichtssprecher Joachim Banke ist fassungslos ob dieses Vorwurfs: „Das ist eine Unterstellung. Frau Celebi sollte sich mal in ärztliche Behandlung begeben.“

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