Bernhard Schlink zum BuchMarkt-Artikel „Der Aufbau-Krimi“

Am 27. März publizierte buchmarkt.de den Beitrag „Die Privatisierung des Aufbau-

Bernhard Schlink
© Regine Mosimann / Diogenes Verlag

Verlages: Alle Hintergründe“ [mehr…] – der Beitrag erschien in redaktionell geringfügig bearbeiteter Version auch im BuchMarkt April-Heft 4/08.

Jetzt erreicht uns dazu eine Gegendarstellung von Bernhard Schlink. Hier der Wortlaut:

Unter der Überschrift „Der Aufbau-Krimi“ und von „OP“ gezeichnet hat BuchMarkt im April 2008 einen Artikel über den Rechtsstreit um die Privatisierung des Aufbau-Verlags veröffentlicht. Darin wird ein Rechtsgutachten von mir erwähnt.

In der Tat habe ich im Januar 1995 im Auftrag der Treuhand (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) ein Gutachten über die rechtliche Entwicklung des Aufbau-Verlags erstellt. Die Treuhand hatte mich um das Rechtsgutachten gebeten, weil ich seit Anfang 1990 an der Humboldt-Universität lehre und wendebedingte Veränderungen von Rechtsverhältnissen der DDR aus eigener Anschauung kenne und weil mein damaliger Assistent Dr. Bernd Hohmann in der DDR studiert und promoviert hat und mit den Rechtsverhältnissen der DDR besonders vertraut ist. Unter Mitarbeit von Dr. Hohmann habe ich das Rechtsgutachten erstellt; es verwendete die uns von der Treuhand zugänglich gemachten Akten und weitere allgemein zugängliche Quellen. Bei der Vorbereitung des Rechtsgutachtens haben Dr. Hohmann und ich Gespräche mit Bediensteten der Treuhand geführt – das ist bei der Vorbereitung eines Rechtsgutachtens üblich. In den Gesprächen mag es zu manchen Punkten kontroverse Auffassungen gegeben haben – auch das ist bei der Erstellung eines Rechtsgutachtens üblich. Für das Rechtsgutachten habe ich 30.000 DM erhalten, die ich mit Dr. Hohmann geteilt habe.

Im Rechtsstreit um die Privatisierung des Aufbau-Verlags sprach mein Rechtsgutachten gegen die Rechtsposition von Bernd F. Lunkewitz. Das hat ihn, wie er mich bei gelegentlichen Begegnungen hat wissen lassen, geärgert – nun gut. Jetzt geht sein Ärger aber so weit, daß er, wie der Artikel im BuchMarkt zeigt, die Ereignisse um die Entstehung meines Rechtsgutachtens entstellt. Seine im Artikel zitierten oder erwähnten Behauptungen, Dr. Hohmann hätte zunächst ein erstes, ihm günstiges Gutachten erstellt, die Treuhand hätte dann ein zweites, ihm ungünstiges Gutachten „im wesentlichen selbst erstellt“ und ich hätte dieses zweite Gutachten einfach „gegen die Zahlung von 30.000 DM unterzeichnet“, sind falsch. Sie sind falsch, obwohl Lunkewitz es besser weiß oder wissen könnte. Sie sind unanständig.

Die Gerichte haben die Rechtslage in letzter Instanz anders beurteilt, als ich sie damals begutachtet habe. Ob sie das in Kenntnis zusätzlicher Quellen getan, ob sie das seinerzeitige Geschehen tatsächlich anders gesehen oder rechtlich anders gewürdigt haben, ob diese Sicht und Würdigung überzeugend sind, weiß ich nicht. Ich hatte keinen Grund, den Rechtsstreit über 13 Jahre zu verfolgen, und habe ihn nicht verfolgt. Aber daß ein Rechtsstreit lange dauert und daß in seinem Verlauf mal so und mal anders entschieden wird, macht ihn noch nicht zum Krimi. Wenn die anderen Ereignisse, von denen der Artikel im BuchMarkt, auf Äußerungen von Lunkewitz gestützt, schreibt, ebenso falsch sind wie die Ereignisse um die Erstellung meines Rechtsgutachtens, gab es keinen Aufbau-Krimi.

Bernhard Schlink

Anmerkung der Redaktion: Nach dem Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NW – zuletzt geändert am 08.07.03) Pressegesetz sind wir zum Abdruck von Gegendarstellungen, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, verpflichtet. [mehr…]

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