Therese Giehse-Biografie darf vorerst nicht vertrieben werden

Der Tod des 1966 verstorbenen bekannten Münchener Schauspielers Robert Graf

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beschäftigt jetzt das Landgericht München I. Per einstweiliger Verfügung hat das Gericht (AZ: 21 O 7403/08) die Behauptung verboten, der Schauspieler sei durch Selbstmord aus dem Leben geschieden.

Der Hintergrund: Der Langen-Müller-Verlag/München (F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung GmbH) hatte eine Biografie über die Schauspielerin Therese Giehse (siehe Abb.) herausgebracht, in der behauptet wird, Robert Graf habe am 04.02.1966 Selbstmord begangen. Tatsächlich war Robert Graf an Krebs gestorben. Das Landgericht München I verbot nun den Vertrieb des Buches mit dem Satz: „Der sensible Kollege Robert Graf hat seinem Leben ein Ende gesetzt.“

Geklagt hatte die Ehefrau und Witwe des Schauspielers, Selma Urfer-Graf. Sie machte „postmortalen Persönlichkeitsschutz“ geltend, der auch Jahrzehnte nach dem Tod einer Person wirkt. Nach Angaben ihres Rechtsanwalts Dr. Stephan Schmidt wehrt sich Selma Urfer-Graf gegen die erstmals aufgetauchte Todesbehauptung auch deshalb, weil darin ein massiver Vorwurf steckt: Sie hätte als Ehefrau dies nicht verhindert und über Jahrzehnte gegenüber Bekannten und der Öffentlichkeit die Todesursache falsch dargestellt. Sie will auch das Andenken an ihren Ehemann nicht verfälschen lassen, der in einer Vielzahl von Film- und TV-Produktionen einem breiten Publikum in Erinnerung ist (z.B. „Wir Wunderkinder“/ Regie: Kurt Hoffmann).

Eines der drei gemeinsamen Kinder von Robert und Selma Graf ist übrigens der bekannte Münchener Film- und TV Regisseur Dominik Graf.

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