Steuerhinterziehung ist Detlef Horndasch wohl nicht nachzuweisen / Mitangeklagte Steuerberater kommen mit Geldbuße davon

Im Bielefelder Horndasch-Prozess [mehr…] ist jetzt das Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten des ehemaligen Inhabers von 17 Bahnhofsbuchhandlungen am dritten Verhandlungstag beendet worden, meldet die „Neue Westfälische“. Mit Zustimmung der Beteiligten stellte die IX. Große Strafkammer des Bielefelder Landgerichts das Verfahren gegen die wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagten Steuerberater gegen Zahlung von Geldbußen ein.

Möglich wurde das, nachdem der Vorsitzende Richter Reinhold Hülsmann in einer Zwischenbilanz feststellte, dass dem Angeklagten Detlef Horndasch der Hauptanklagepunkt wohl nicht nachgewiesen werden könne: Dabei geht es um Steuern in Höhe von 1,3 Mio. Euro, die er 2001 beim Verkauf seiner in Gütersloh ansässigen Firma an den Schweizer Valora-Konzern hinterzogen haben soll. Schwarze Kassen in den meisten seiner Buchhandlungen hatte Horndasch zu Beginn des Prozesses, der am 29. April fortgesetzt wird, zugegeben.

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