Bernd F. Lunkewitz zu seinem Sieg über die Treuhand

Bernd F. Lunkewitz:
„Noch mehr von mir
zu verlangen, ist unbillig
und darüber hinaus auch
undankbar. Und es setzt
mich dem Vorwurf aus
, in dieser tragischen Geschichte
eine leichtfertige Rolle
zu spielen, als ob ich
den Verlag mutwillig zustören
wollte. Niemandem war und
ist der Aufbau-Verlag so
viel wert wie mir“

Aufbau-Verleger Bernd F. Lunkewitz hat es seit 1991 immer behauptet, jetzt endlich – nach Jahren des Prozessierens – befanden die 27. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt sowie der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt und der Zweite Senat des Bundesgerichtshofs (BGH), daß der Verleger im Recht ist: Die Treuhand hatte kein Recht, den Aufbau-Verlag zu verkaufen. Nachdem das heute bekannt wurde, sprach buchmarkt.de mit Bernd F. Lunkewitz.

buchmarkt.de: Herr Lunkewitz, was ist passiert?
Lunkewitz: Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass nicht die Treuhandanstalt, sondern der Kulturbund e.V. rechtmäßiger Eigentümer des Aufbau-Verlages war und den Verlag rechtswirksam an mich verkaufen konnte. Damit ist die Privatisierung des Aufbau-Verlages durch die Treuhandanstalt im Jahre 1991 endgültig gescheitert.

Wer hat Schuld an dieser Entwicklung?
Letztlich der Bundesfinanzminister. Er hat die Dienstaufsicht über die Treuhandanstalt/BVS und hat hier kläglich versagt. Die BVS ist ja praktisch abgewickelt und die verbleibende Arbeit wird im Ministerium gemacht. Es muss dort bekannt gewesen sein, dass die BVS im Falle des Aufbau-Verlages bis zum Betrug hin rechtswidrig vorgegangen ist

Was sind die Folgen des Urteils?
Die Rechtssicherheit über das Eigentum ist die Basis für die Tätigkeit jedes Unternehmens. Jetzt steht also fest, dass der Geschäftsbetrieb des Aufbau-Verlages und sein gesamtes Vermögen mein persönliches Eigentum ist. Es ist dem rechtmäßigen Eigentümer aber 18 Jahre lang vorenthalten gewesen. Außerdem steht nunmehr fest, dass die Investoren zwar viel Geld ausgegeben, aber nur eine vermögenslose Hülle dafür erhalten haben. Das alles löst Schadensersatzansprüche aus.

Das größte Problem sind jedoch die Ansprüche aus Verletzungen des Urheber- und Markenrechts, denn die von der Treuhandanstalt verkaufte Gesellschaft war ja nicht Eigentümer des Verlagsvermögens. Sie hat es 18 Jahre selbst verwertet und auch im In- und Ausland lizenziert. Der gutgläubige Erwerb solcher Rechte ist aber gesetzlich ausgeschlossen. Der Schaden ist mit Sicherheit enorm, aber noch nicht quantifizierbar.

Wird es Folgeprozesse geben?
Die Bundesrepublik Deutschland ist schon ein Rechtsstaat, wenn man genügend Geld und Zeit hat. Ich rechne also mit langen Schadensersatzprozessen. Glücklicherweise ist der letztendliche Schuldner sehr solvent und kann nicht pleite gehen. Denn die Ansprüche richten sich im Ergebnis gegen den deutschen Staat.

Was bedeutet das Urteil für Sie persönlich?
Ich habe nach vierzehn Jahren Rechtsstreit in allen Aspekten Recht bekommen. Das ist schon eine große Befriedigung und Genugtuung, denn ein solches Verfahren geht finanziell und emotional an die Substanz. Die kriminelle und bösartige Verhaltensweise der Treuhandanstalt hat mich in dieser Zeit sehr erstaunt. Ich bin den Frankfurter Gerichten und dem Bundesgerichtshof sehr dankbar, dass sie diese Angelegenheit jetzt grundsätzlich geklärt haben.

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