Rechtsabteilung des Börsenvereins: Erneut werden missbräuchliche Abmahnungen verschickt

In den letzten Monaten sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Anwälte, die im Auftrag dubioser Kleinstbuchhandlungen zu handeln vorgeben, bundesweit kostenpflichtige Abmahnungen wegen angeblicher Preisbindungsverletzungen gegen Internetbuchhandlungen ausgesprochen haben, schreibt Christian Sprang in seinem jüngsten Newsletter Preisbinung.

Damit will sich offenbar ein Anwalt nur durch Gebühren verdienen.

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins gibt in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen an alle betroffenen Mitgliedsbuchhandlungen:

> Sollte Ihre (Internet-)Buchhandlung einen solchen Schriftsatz erhalten, dann wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Rechtsabteilung des Börsenvereins.

> Geben Sie nicht ohne Prüfung durch die Rechtsabteilung des Börsenvereins Unterlassungsverpflichtungserklärungen gegenüber solchen Abmahnern ab, insbesondere nicht solche, deren Text eine weitreichende, undifferenzierte Anerkennung hoher Vertragsstrafen enthält.

> Zahlen Sie ohne Prüfung durch die Rechtsabteilung des Börsenvereins keine Anwaltsgebühren an solche Abmahner.

Sprang: „Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist nicht jeder Fall, in dem ein Internetbuchhändler ein verlagsneues Buch unter dem vom Verlag vorgesehenen gebundenen Ladenpreis verkauft, automatisch eine Preisbindungsverletzung des Buchhändlers.“

Für weitere Informationen kann der Newsletter unter sprang@boev.de angefordert werden.

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