Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Neulich bei Gericht: Hoher Schaden durch das Grüne Paulchen und den Pink Heartbreaker

Im Vorfeld der Fußball-WM 2006 wurde die Marketingabteilung eines Unternehmens offenbar vom WM-Fieber erfasst. Es benannte zwei seiner Produkte kurzfristig um in „Modell Olli K.“ und „Modell Michael B.“ und bewarb sie im Rahmen einer Aufsehen erregenden „WM-Edition“ bundesweit.

Die beiden unschwer zu erkennenden Stars der Fußball-Nationalmannschaft Oliver Kahn und Michael Ballack ließen die Werbeaktion schnell stoppen. Die beiden Sportler waren vorab nicht gefragt worden, ob sie ihren Vornamen und den ersten Buchstaben ihres Nachnamens für die öffentlichkeitswirksame Kampagne zugunsten der Produkte „Grünes Paulchen“ und „Pink Heartbreaker“ leihen wollen.

Für die eigentlich harmlos klingenden Produkte wollten beide Herren keine Werbung machen, schon gar nicht ungefragt und unbezahlt. Das mag neben der prinzipiellen Erwägung, den Einsatz ihres Namens wenn überhaupt nur gegen Geld zu gestatten, auch daran gelegen haben, dass es sich bei den Produkten um Vibratoren und beim werbenden Unternehmen um eine Tochterfirma von Beate Uhse handelte.

Neben der sofortigen Unterlassung noch während der WM verlangten die Herren nun auch Schadensersatz. Vor ein paar Tagen fand die Gerichtsverhandlung vor dem ja immer wieder in Fragen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sehr engagierten Landgericht Hamburg statt. Zufällig im Zuschauerraum saß der in ganz anderer Sache vors Hamburger Gericht zitierte Kolumnist und konnte feststellen, dass die dortige Pressekammer nicht nur über Bücher streng zu urteilen pflegt.

Die Rechtslage war allen Prozessbeteiligten klar. Jeder potentielle Käufer verstand die Namenskürzel Oliver K. als Oliver Kahn und Michael B. als Michael Ballack, noch dazu in Zusammenhang mit einer WM-Edition. Die ungefragte Namensverwendung zu Werbezwecken aber ist nicht erlaubt und macht schadensersatzpflichtig.

Der Beklagtenanwalt versuchte auch erst gar nicht, das in Abrede zu stellen. Er bestritt allerdings, dass in der Werbekampagne eine schwere Persönlichkeitsverletzung liege, bei den Produkten handle es sich im Grunde um Scherzartikel. Keine Frau, so meinte er, kaufe sich ein derartiges Produkt etwa in der Vorstellung, damit ein Abenteuer mit den Genannten einzugehen, der Beklagtenanwalt hatte sich nach eigenen Angaben diesbezüglich ausdrücklich bei seiner Frau erkundigt.

Diese Argumente beeindruckten weder Klägeranwältin noch Gericht. Das Gericht gab zu bedenken, dass das weltweite Presseecho auf die Werbekampagne von Galizien bis Indonesien gereicht habe. Besonders schlimm fand die Klägeranwältin angesichts des beworbenen Produkts, dass es sich bei Michael Ballack um einen vorbildlichen Lebensgefährten und mehrfachen Familienvater handle und Oliver Kahn ja während der WM in aller Munde gewesen sei. Deshalb verlangte sie 60.000 Euro für jeden der unfreiwilligen Werbeträger. Schließlich einigte man sich auf 50.000 Euro.

Derzeit werden die Produkte wieder ganz friedlich und neutral mit Beschreibungen beworben wie „er überzeugt durch hervorragende Technik“ bzw. „er bricht die Herzen der stolzesten Frauen“. Klagen dagegen sind nicht bekannt geworden.

Rainer Dresen arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de Die vorherige Kolumne lesen Sie hier : [mehr…]

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