Börsenverein appelliert an Bundesregierung und den Deutschen Bundestag

Die Abgeordnetenversammlung des Börsenvereins appellierte gestern an die Bundesregierung und an den Deutschen Bundestag, das geplante Urhebervertragsrecht, das die Intenetion des Gesetzgebers verfehle und in vielen Punkten rechtspolitisch fragwürdig und mittelstandsfeindlich sei „von Grund auf neu zu überdenken, um schweren Schaden für den Medienstandort Deutschland zu verhindern“.

In ihrer Resolution kritisierten die in Frankfurt tagenden Verlager und Buchhändler die Pläne der Bundesregierung zur Novellierung des Urhebervertragsrechts aufs Schärfste. Durch die mit dieser Reform verbundenen Einschränkungen der Vertragsfreiheit zwischen Autor und Verlag entstehe eine letztendlich existenzbedrohende Rechtsunsicherheit für die Verlage, die auch auf den Buchhandel gravierende Auswirkungen hätte. Darüber hinaus sei die geplante Durchgriffshaftung im internationalen Vergleich beispiellos. Wenn die Bundesregierung ihr Gesetzesvorhaben nicht eindeutig ändere, würde die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Verlage dramatisch verschlechtert.

Der Börsenverein hat grundsätzlich erfreut registriert, dass bei der Bundesregierung ein Nachdenken über das geplante neue Urhebervertragsrecht eingesetzt hat. Der Justitiar des Verbands, Dr. Christian Spang, wies jedoch darauf hin, dass das von der Bundesregierung geplante Gesetzesvorhaben so lange nicht akzeptiert werden könne, so lange nicht gewährleistet sei, dass zumindest die vom Bundesrat mit den Stimmen aller Bundesländer abgegebenen Äußerungsempfehlungen berücksichtigt werden.

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