Entgegenkommen signalisiert

Im Streit um die Reform des Urhebervertragsrechts hat das Bundesjustizministerium den Verlagen Entgegenkommen signalisiert. Veränderungen im Gesetzentwurf werden von Ministerialdirektor des Ministeriums, Elmar Hucko, in Aussicht gestellt.

So könne die zwischen Regierung und Verlagen strittige „angemessene Vergütung“ für Autoren vorerst als „für vergleichbare Leistungen im redlichen Geschäftsverkehr üblich“ definiert werden. Damit werde von Anfang an Rechtssicherheit geschaffen, bis sich Verlage und Autoren auf gemeinsame Vergütungssätze geeinigt hätten.

Außerdem könne der Gesetzestext so formuliert werden, dass ein Autor nur dann Nachforderungen stellen könne, wenn die im Vertrag vereinbarte Honorierung nicht angemessen sei. Damit seien die meisten Verlage aus dem Schneider, die ihre Autoren schon bisher angemessen entlohnten. Die Verlage hatten an der bislang geplanten Formulierung kritisiert, dass alle Autoren rückwirkend Nachzahlungen verlangen könnten.

Weiter könne der Gesetzentwurf dahingehend geändert werden, dass ein Autor grundsätzlich nur gegen seinen direkten Vertragspartner Ansprüche stellen könne, nicht aber gegen weitere Lizenznehmer. An der bisherigen Formulierung hatten die Verlage kritisiert, dass den Verlagen und ihren Lizenzpartnern die Rechtssicherheit genommen werde, wenn künftig ein Autor bei allen Verwertern seines Textes – etwa als Taschenbuch, Hörspiel oder Film – Nachforderungen stellen könne. [mehr…]

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