Abmahnfalle E-Mail: Signaturen unterliegen neuen EU-Vorschriften

Sollte man Rechtsanwälten noch Mails schicken? Ein neues, noch weitgehend unbekanntes Gesetz könnte zu einer gewaltigen Flut von Abmahnungen gegen Unternehmen führen meldet das Handelsblatt. Demnach müssen seit Jahresbeginn sämtliche geschäftliche E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten sein.

Damit gälten für E-Mails dieselben Richtlinien wie für einen Firmenbriefbogen, so das Blatt weiter. „Unter anderem müssen in jeder E-Mail das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Außerdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen“, schreibt das Blatt.

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