Jetzt veröffentlicht: Suhrkamps Erklärung zum Verkauf der Gesellschafteranteile

Das ist seit Tagen ein Dauer-Zoff-Thema: Suhrkamp und die neuen Miteigentümer. [mehr…]. Jetzt gibt es die für gestern angekündigte Stellungnahme des Verlages [mehr…]:

Hier die Erklärung im Wortlaut:

Die seit einigen Tagen in der Presse erörterten Vorgänge um Veräußerungen von Anteilen durch Andreas Reinhart, den Hauptaktionär der Volkart Holding AG, veranlassen den Verlag zu folgenden Feststellungen.

1. Die Volkart Holding AG ist Gesellschafterin der Suhrkamp- und der Insel-GmbH & Co. KG mit je 29 % und hält einen Geschäftsanteil von 45 % an der Verlagsleitung GmbH sowie einen Anteil von 50 % an der Suhrkamp Verlag AG, Zürich. Die der Öffentlichkeit von dem Verwaltungsratspräsidenten der Volkart Holding AG, Andreas Reinhart, gegebenen Informationen sind unvollständig und weithin falsch, so daß auch in der Presse zwar widersprüchliche Meldungen über „neue Eigentümer“ des Suhrkamp Verlags zu lesen sind, doch entscheidende Fakten zur Beurteilung des Vorgangs nicht mitgeteilt werden.

Diese unzureichende Unterrichtung der Öffentlichkeit hat zur Folge, daß sie sich über Bruchstücke einer Kurzmitteilung Andreas Reinharts vom 8.11.2006 in Spekulationen ergeht, die zumeist faktisch und rechtlich unzutreffend sind. So zum Beispiel Ulla Unseld-Berkéwicz sei nicht von Siegfried Unseld als Verlegerin vorgesehen worden, Andreas Reinhart habe zu Siegfried Unseld ein „gutes Verhältnis“ gehabt oder die Verlegerin habe „sich krankgemeldet“.

Tatsache ist:

– Ulla Unseld-Berkéwicz wurde von Siegfried Unseld zu dessen Lebzeiten mit einstimmigem Gesellschafterbeschluß vom 26.4.2002, also auch mit den Stimmen der Volkart Holding AG, zur Geschäftsführerin der Verlagsleitung GmbH ernannt.

– Das Verhältnis von Siegfried Unseld zu Peter und Balthasar Reinhart war ausgezeichnet, nicht jedoch das zu Andreas Reinhart.

– Die Rolle von Andreas Reinhart gegenüber den Verlagsgesellschaften hatte niemals mäzenatischen Charakter. Vielmehr sind der Volkart Holding AG über die Jahre viele Millionen Gewinnanteile zugeflossen.

– Falsch ist auch die Mitteilung, Andreas Reinhart habe die Anteile nicht an die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung veräußern wollen. Noch mit E-mail vom 9.10.2006 teilt Andreas Reinhart dem Geschäftsführer des Verlags, Philip Roeder, mit, „dass wir in den kommenden wochen entscheiden werden, ob und wenn ja wieviele anteile unserer beteiligung wir andienen werden“.

– Ulla Unseld-Berkéwicz hat sich zu keinem Zeitpunkt seit Bekanntwerden der in Aussicht genommenen Transaktionen bei irgend jemandem „krankgemeldet“.

2. Dem Suhrkamp Verlag und der Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung als der Mehrheits-Gesellschafterin mit 51 % in den beiden das Verlagsgeschäft betreibenden Kommanditgesellschaften ist am 8.11.2006 per E-mail von Andreas Reinhart eine Nachricht von 19 Zeilen zugegangen, die mit dem Satz beruhigen soll: „Es aendert sich insofern nicht viel, als die Volkart Holding den Namen aendert, zwei neue aktionaere und Verwaltungsraete dazu kommen und vorallem ich als ‚stoerfaktor’ und vertreter im beirat ausscheiden werde“.

Weiter wird im beigefügten und der Presse offenbar zur gleichen Zeit zugänglich gemachten „Kommuniqué“ mitgeteilt: „Neu im Aktionariat und Verwaltungsrat werden Hans-Georg Barlach und Claus Grossner mit verantwortlich zeichnen. Dr. Peter Beglinger kommt neu in den Verwaltungsrat und uebernimmt das Praesidium.“

Damit würde die umfirmierte Volkart Holding AG, nunmehr „Medienholding Winterthur AG“, zukünftig durch Dr. Beglinger in den Verlagsgesellschaften vertreten. Wo der Ansatzpunkt für Initiativen neuer Aktionäre einer Schweizer AG liegen könnte, bleibt unklar. Daß zudem nach deutschem Recht die AG als Kommanditistin von der Geschäftsführung der Verlage ausgeschlossen ist, wird ignoriert. Die oben zitierten Mitteilungen von Andreas Reinhart stehen somit in eklatantem Widerspruch zu kolportierten Äußerungen der vorgeblichen neuen Aktionäre.

3. Reinhart spricht von einer „abgespaltenen“ AG, ohne die Art der Teilung und Zuweisung der Aktien näher offenzulegen. Der Suhrkamp Verlag hat zur Klärung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse, insbesondere der Zustimmungsbedürftigkeit einer Übertragung der Suhrkamp-Beteiligungen auf einen geänderten Rechtsträger, Herrn Reinhart einen Fragenkatalog zu den offenbar bereits unterzeichneten Vereinbarungen übermittelt, aber Antworten bislang nicht erhalten. Die Volkart Holding ist aus ihrer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht gehalten, diese Fragen zu beantworten. Sie muß bei weiterer Vorenthaltung von Informationen mit einer Auskunftsklage rechnen. Die Veräußerung einer Mehrheit der Aktien an der Volkart Holding AG als Inhaberin von Anteilen an deutschen Handelsgesellschaften unterliegt nach deutschem Recht – und auch nach Absprachen der Gesellschafter – unzweifelhaft der Zustimmung der übrigen Gesellschafter, also auch der Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung. Diese wird ihre Zustimmung nicht erteilen.

Der Verlag stellt fest, daß ein Gesellschafterwechsel, sei es unmittelbar oder mittelbar, nicht ohne Zustimmung der Familienstiftung erfolgen kann oder wird. Der Versuch, statt der Anteile in der AG diese selbst zu veräußern, ist ein durchsichtiger Umgehungstatbestand, der die gesamte Transaktion unwirksam macht.

Die Verlegerin legt im Interesse des Verlages und seiner Autoren Wert auf diese Erklärung.

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