SBVV-Erklärung zur Buchpreisbindung

„Mit grossem Bedauern nimmt der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV zur Kenntnis, dass die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen mit Entscheid vom 11. Juli 2006 die Beschwerde gegen die Untersagung der Buchpreisbindung durch die Wettbewerbskommission vom 21. März 2005 abgewiesen hat“, heißt es in einer eben verbreiteten Stellungnahme des SBVV zu heute bekanntgewordenen Entscheid gegen die Buchpreisbindung in der Schweiz [mehr…].

Weiter heißt es: „Über das weitere Vorgehen wird der SBVV nach eingehender Analyse des Entscheids befinden und orientieren. Es besteht die Möglichkeit, den Beschwerdeentscheid an das Schweizerische Bundesgericht weiterzuziehen oder die Buchpreisbindung wegen ihrer kulturpolitischen Wirkungen vom Bundesrat freistellen zu lassen.

Der SBVV ist der Meinung, dass die von der Wettbewerbskommission vorgenommene und durch die Rekurskommission nun bestätigte Beurteilung der Buchpreisbindung rechtsfehlerhaft ist.

Der SBVV und die ihm angeschlossenen rund 600 Mitgliedsfirmen sind zuversichtlich, dass das Schicksal des deutschschweizerischen Buchmarkts durch diesen Entscheid nicht besiegelt ist.

Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV
Dr. Martin Jann, Geschäftsführer

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