Rekurskommission für Wettbewerbsfragen: Buchpreisbindung unzulässig

Das Verbot der Buchpreisbindung in der Schweiz ist von einer weiteren Instanz bestätigt worden. Nämlich von der sogenannten Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef), die sich auf einen entsprechenden Entscheid der Wettbewerbskommission der Schweiz stützt.

Die Weko war im März 2005 zum Schluss gekommen, die durch die Buchpreisbindung verursachte Wettbewerbsbeeinträchtigung könne nicht aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden. Dagegen erhoben der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband und der Börsenverein des deutschen Buchhandels Verwaltungsbeschwerde.

Die Buchhändler hatten „Rekurs“ eingelegt, aber die Rekurskommission hat diese Beschwerde am Dienstag abgewiesen, wie sie nun mitteilt. Der Entscheid kann mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

Weitere Informationen im Zürcher Tages Anzeiger

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