DREI FRAGEN an Andreas Auth, geschäftsführenden Direktor der Darmstädter WBG, zum heutigen Musterprozess gegen Googles Buchprojekt

Andreas Auth

buchmarkt.de: Warum legt sich ein mittelständischer Verlag mit dem Riesen Google an, um das Book Search-Programm zu stoppen?
Andreas Auth: Google arbeitet beim Einscannen von Büchern nach dem sogenannten Opt-Out-Modell: Es wird nicht vorher gefragt, ob Verlage mit dem Einscannen bestimmter Titel einverstanden sind, sondern sie können sich bei Google melden und bereits eingescannte Inhalte entfernen lassen. Google hat aber trotzdem im Vorfeld viele Verlage angeschrieben und von seinen Absichten in Kenntnis gesetzt.

Wir haben von Google nachweisbar nie Post erhalten, aber eingescannte Bücher von uns im Internet gefunden – und das ist ein klarer Verstoß gegen des Urheberrecht. Deshalb haben wir eine EV gegen Google beantragt – hier geht es ja nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um Diebstahl geistigen Eigentums. Das sieht – wie ich auf den Buchhändlertagen eindrucksvoll erfahren haben – inzwischen die Mehrzahl der Verlagskollegen auch so. Und deshalb werden wir auch vom Börsenverein unterstützt, namentlich seinem Justitiar Dr. Christian Sprang.

Ihre Einwände gegen Google greifen aber noch tiefer…
Google will ja auch Ausschnitte aus Fachbüchern anbieten und stellt sich auf den Standpunkt, diese „Häppchen“ unterliegen nicht dem Urheberrecht. Als Verlag, der die Rechte seiner Autoren zu wahren hat, sehen wir das natürlich ganz anders – und es ist klar, dass diese sogenannte „angemessene Nutzung“, wie die Beschränkung auf kurze Buchausschnitte euphemistisch heißt, eine recht schwammige und damit vielfältig auslegbare Angelegenheit ist. Hinzu kommt, dass potentielle Fachbuchkäufer sich natürlich mehr und mehr davon abhalten lassen, ein Buch zu kaufen, wenn sie die sie interessierende Passage kostenlos im Internet finden. Ein kleiner Ausschnitt genügt, um beispielsweise eine bestimmte Literaturstelle eines Fachbuches zu zitieren. Oder plakativer: Um einen Eierkuchen zu backen, reicht mir ein Rezept; da brauche ich kein ganzes Kochbuch.

Google betont ja immer die Freiwilligkeit der Teilnahme…
Schon recht, aber Google interpretiert diese „Häppchenauslese“ nach Eigeninteressen. Und da darf man sicher sein, dass Google in der Häppchenauswahl nicht in falsche Bescheidenheit verfällt, sondern das Maximum an Informationen für sich herauszuholen versucht. Genau das werden wir erleben, wenn wir heute beim Prozess nicht gegen Google durchdringen.

Die Fragen stellt Ulrich Faure

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