Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Deutscher Verlag bringt kurz vor Ostern katholische Juristen in Gewissensnot

Gegenwärtig werden einige Juristen gezwungen, gegen eindeutige Leseempfehlungen von Radio Vatikan zu verstoßen. Denn bereits im Frühjahr 2005 hatte Kardinal Tarcisio Bertone, der seinerzeit als Nachfolger von Papst Johannes Paul II. gehandelt wurde, über Radio Vatikan in Bezug auf ein Buch aufgerufen “Lesen Sie es nicht, und vor allem kaufen Sie es nicht.“ Der Roman sei “schändlich und unbegründet” und ein reines “Lügengebäude”.

Gemeint war, man glaubt es kaum, Dan Browns „Sakrileg“. Es hatte den Zorn der katholischen Kirche auf sich gezogen, weil es grundlegende Regeln der katholischen Glaubenslehre in Frage stelle und die Kirche mit kriminellen Machenschaften in Verbindung bringe und damit der Wortbedeutung von „Sakrileg („Vergehen gegen geheiligte Gegenstände oder Stätten, Entweihung, Frevel, Lästerung von Glaubensgrundsätzen“) offensichtlich mustergültig gerecht wurde.

Nun aber werden manche Juristen veranlasst, zur Verteidigung auf Forderungsschreiben des deutschen Dan Brown Verlages gegen die Empfehlung des Kardinals zu verstoßen und den Titel zu Verteidigungszwecken zu kaufen und zu lesen. Sie vertreten nämlich Verlage, die es gewagt haben, Bücher auf den Markt zu bringen, die sich thematisch und/oder graphisch zu stark an den Besteller aus Bergisch Gladbach anlehnen.

Aktuell wurde ein Fall bekannt, in dem Lübbe gegen die bis dato in Bestsellerkontext eher unbekannte „Christliche Literaturverbreitung (CLV)“ und deren Titel „Dan Browns Sakrileg. Daten, Fakten und Hintergründe“ im Wege der Einstweiligen Verfügung vorgegangen ist. CLV hatte ein Buchcover so gestaltet, dass Autorenname und Buchtitel in gleicher Farbe und Schriftart gehalten war wie bei „Sakrileg“ und zusammen mit der Coverabbildung tatsächlich der Eindruck beim potentiellen Käufer entstehen konnte, das offizielle Taschenbuch von Lübbe in der Hand zu halten. [mehr…]

Auf eine entsprechende Aufforderung von Lübbe hin überklebte CLV zwar sein Cover mit einem neutralen „Sakrileg“-Schriftzug, was Lübbe aber nicht zufrieden stellte und das daraufhin angerufene Landgericht Köln ebenfalls nicht überzeugte, welches gegen das modifizierte Cover eine Unterlassungsverfügung verkündete.

Die identische Übernahme von Covergestaltungen ist im Regelfall urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn es sich nicht etwa um den zulässigen Ausnahmefall einer Parodie handelt. Der CLV-Titel „Dan Browns Sakrileg. Daten, Fakten und Hintergründe“ aber setzt sich aber nicht parodistisch sondern kritisch mit „Sakrileg“ auseinander.

Nunmehr hat CLV das Cover komplett umgestaltet. Auf www.clv.de ist es jetzt zu sehen. Es zeigt eine blonde Brillenträgerin, die sich das Original-Lübbe (Taschen-) Buch in konzentrierter Lesehaltung vors Gesicht hält. Der Titel lautet nunmehr „Dan Browns Sakrileg. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Mega-Bestseller“.

Rainer Dresen arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

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