Gerichtsentscheid: Die Neuübersetzung von Venedikt Erofeevs „Moskau – Petuški“ im Verlag Kein & Aber ist keine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts

In die auch über buchmarkt.de heftig diskutierte Angelegenheit um Wenedikt Jerofejews „Reise nach Petuschki“ [mehr…], [mehr…], [mehr…] kommt wieder Bewegung. Am 22. Februar hat das LG Hamburg verhandelt und die Klage abgewiesen. Dazu jetzt eine Presseerklärung vom Verlag Kein & Aber:

Gerichtsentscheid: {Die Neuübersetzung von [Venedikt Erofeevs „Moskau – Petuški“ im Verlag Kein & Aber ist keine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Ein Antrag der mutmasslichen Erbin auf Erlass einer „Einstweiligen Verfügung“ wurde in allen Punkten abgelehnt].

Auf Antrag von Galina Erofeeva, der Schwiegertochter von Venedikt Erofeev, verhandelte das Landgericht Hamburg – Urheberkammer – am 22. Februar über den Antrag auf Erlass einer„Einstweiligen Verfügung“ gegen die Verbreitung der im Verlag Kein & Aber verlegten Ausgabe „Moskau – Petuški“ in der Übersetzung von Peter Urban. Der Antrag der Klägerin wurde in allen Punkten abgelehnt.

Das Landgericht Hamburg stellte fest, dass durch die von der Literaturagentin Galina Dursthoff vorgelegte sog. „autorisierte Fassung“ kein gesondert urheberschutzfähiges Werk vorliegt, da diese Fassung nur unwesentliche und nicht eigenschöpferische Korrekturen und Änderungen im Vergleich zu den früheren Fassungen aufzuweisen hat. Die angeblich neue Fassung ist, wie auch ein vom Verlag Kein & Aber eingeholtes Gutachten der Universität Basel im Februar dieses Jahres ergab, schon weitgehend in den etwa 8 Ausgaben des Werkes, die in Russland veröffentlicht wurden und werden, bekannt und berücksichtigt. Eine von der Erbin und der Agentur Dursthoff geltend gemachte Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten bestätigte das Landgericht Hamburg nicht.

Diese angeblich „autorisierte Fassung“ hatte die Literaturagentin Galina Dursthoff verschiedenen Verlagen angeboten und schliesslich an den Ammann Verlag verkauft. Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg ist es zweifelhaft, ob der Ammann Verlag eine Neuausgabe verbreiten darf. Der Verlag Kein & Aber hatte die Rechte für die Neuausgabe vom Piper Verlag erworben, der seit rund 30 Jahren im Besitz der deutschen Rechte ist.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor. Interessierten Journalisten und Journalistinnen überlassen wir auf Anfrage gerne nach deren Eintreffen. Eine Kopie des Gutachtens der Universität Basel steht Ihnen auf unserer Homepage als PDF-Download zur Verfügung.

http://www.keinundaber.ch

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