Einstweilige Verfügung von Bundeskanzler Gerhard Schröder wegen VW-Schwarzbuch gegen Eichborn

Das Landgericht Hamburg hat dem Eichborn Verlag eine einstweilige Verfügung wegen des VW-Schwarzbuches von Hans-Joachim Selenz verpasst. Der Antragsteller, Bundeskanzler Gerhard Schröder, wehrt sich mit der EV gegen einige Textstellen in Selenz Buch, die dem Leser offenbar suggerieren könnten, der „Antragsteller habe am 10.04.1992 auf einem Flug mit einem Learjet der Charterfirma FJC von Braunschweig nach Verona „Sex-Dienstleistungen“ in Anspruch genommen.“

„Eichborn will natürlich diesen Eindruck keineswegs entstehen lassen und ändert selbstverständlich die monierten Textstellen in der anstehenden nächsten Auflage, um dem Ansehen der Bundesrepublik keinen Schaden zuzufügen“, heißt es in einer Presseerklärung.

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