Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot des Romans ESRA

Der Verlag Kiepenheuer & Witsch hat gegen das gerichtliche Verbot des Romans ESRA von Maxim Biller Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingelegt. Page(17573)

Die Verbreitung des Romans wurde verboten, weil er in rechtswidriger Weise das allgemeine Persönlichkeitsrecht der dortigen Klägerinnen verletze. Mit seiner Verfassungsbeschwerde macht der Verlag geltend, dass den angefochtenen Entscheidungen eine fehlerhafte Abwägung der Kunstfreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zugrunde liege. Darüber hinaus wird die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des allgemeinen Willkürverbotes und des Grundrechts auf rechtliches Gehör gerügt.

Die drei mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteile des Bundesgerichtshofes vom 21. Juni 2005, des Oberlandesgerichts München vom 6. April 2004 und des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2003 sind nur im Ergebnis deckungsgleich. Die Begründungen der Entscheidungen divergieren, sie widersprechen sich zum Teil sogar. Nach Ansicht des Verlages ist keine der Begründungsvarianten grundrechtskonform. Denn alle drei angefochtenen Urteile kranken daran, dass der Beurteilung der Erkennbarkeit der Klägerinnen ein unrichtiger, nicht werkgerechter Maßstab zugrunde gelegt wurde, dass zu Unrecht von dem Roman ESRA ausgehende schwerwiegende Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes der Klägerinnen angenommen wurden, dass dabei die Trennlinie zwischen den Schutzbereichen der kollidierenden Grundrechte unscharf gezogen wurde und dass die ausgesprochenen bzw. bestätigten Gesamtverbote unverhältnismäßig sind.

Der Verlag Kiepenheuer & Witsch legt diese Verfassungsbeschwerde ein, weil die Verbotsurteile eine allgemeine Einschränkung der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks bedeuten, die alle Schriftsteller und literarische Verlage dieses Landes bedroht.

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