Zürcher Tagesanzeiger verkündet: Wettbewerbskommission der Schweiz untersagt Buchpreisbindung

Die Wettbewerbskommission der Schweiz untersagt die Buchpreisbindung in diesem Land, meldet heute der Zürcher Tagesanzeiger: „Der so genannte Sammelrevers für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse könne durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz nicht gerechtfertigt werden.“

Das teilten die Wettbewerbshüter heute mit. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte den Sammelrevers erstmals bereits im September 1999 für unzulässig erklärt. Dagegen erhoben der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband sowie der Börsenverein Verwaltungsgerichtsbeschwerden.

Aber, wie wir aus der Schweiz eben nochmal hören: Im Entscheid der Wettbewerbskommission wurde kein Entzug der aufschiebenden Wirkung verfügt. Die Preisbindung bleibt folglich auf jeden Fall „bis zu einem allfälligen Entscheid der Rekurskommission“ in Kraft.

Im August 2002 hiess das Bundesgericht die Beschwerden teilweise gut und wies den Fall zur Neubeurteilung an die Wettbewerbskommission zurück. Diese musste prüfen, ob die durch den Sammelrevers verursachte erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann.

Dies verneint die Weko nun. Die Kommission sei sich der kulturellen Besonderheit des Gutes Buch bewusst, heißt es in der Mitteilung. Die behaupteten positiven Wirkungen des Sammelrevers hätten jedoch nicht nachgewiesen werden können. [mehr…]

Der Schweizer Kleinreport www.kleinreport.ch erläutert: „Die Buchhandlungen könnten damit den Preis für Bücher künftig selber festlegen. Bislang kostete das gleiche Buch in allen Buchhandlungen der Deutschschweiz gleich viel. Der Preis wurde von den Verlegern festgelegt und die Buchhandlungen respektierten die Vorgabe: Rund 90 Prozent der in der Schweiz verkauften deutschsprachigen Bücher unterliegen der Buchpreisbindung.“

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