Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen kommentiert: Nie ohne Anwalt in den Dschungel.

In seinem zumindest in Juristenkreisen immer wieder gerne zur Hand genommen Buch „Hinter den Kulissen“ berichtete Dieter Bohlen auch von seiner Affäre mit Isabel Varell und dem ersten romantischen Abend mit der Künstlerin, der nach Bohlens Erinnerung für beide überraschend unter einem Konferenztisch endete. Isabel Varell konnte sich zwar tatsächlich an eine Beziehung zum Modern Talking Sänger erinnern, allerdings war sie hinsichtlich der Lokalität nicht ganz Bohlens Meinung, weshalb sie im Oktober 2003 wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte auf Unterlassung der Passage klagte.

Im August 2004 reichte Varell dann auch noch eine Klage auf Schmerzensgeld ein und verlangte ein „angemessenes Schmerzensgeld, mindestens jedoch 50.000 Euro“. Ein Urteil gegen Verlag und Autor sei erforderlich, da Frau Varell im Buch auf Äußerlichkeiten reduziert und als triebhafte, oberflächliche Person dargestellt werde, die leicht zu haben sei. Insbesondere durch ihre Tätigkeit in der Medienöffentlichkeit sei aber das bisher makellose Image der Klägerin von hoher Wichtigkeit, habe sie es doch bisher vermieden, Privates oder gar Intimes an die Öffentlichkeit zu tragen.

Kurz nach Klageerhebung machte Frau Varell aber den Fehler, ohne anwaltliche Beratung im RTL-Dschungel-Camp aufzutreten. Bei erster sich bietender Gelegenheit schilderte die angeblich so sehr auf ihr „makelloses Image“ bedachte Frau Varell nicht nur den verständnisvollen Zuhörerinnen Désirée Nick, „Naddel“ und Dolly Buster, sondern auch Millionen Fernsehzuschauern bereitwillig Details des erstmaligen Zusammentreffens mit Dieter Bohlen.

Für Dolly Buster zumindest brachte Isabel Varells Bericht offensichtlich keine neuen Erkenntnisse. Sie verließ jedenfalls am nächsten Tag gelangweilt das Dschungelcamp. Die Richter des Hamburger Landgerichts zeigten sich schon beeindruckter. Vor wenigen Tagen hatte das bei derartigen Auseinandersetzungen immer gerne ausgewählte Landgericht Hamburg über den Schmerzensgeldwunsch von Frau Varell zu entscheiden. Das Gericht erklärte unmissverständlich, dass aufgrund der öffentlichen Mitteilungen von Frau Varell über die Zeit mit Bohlen im Dschungelcamp und wegen der sich anschließenden anderweitigen öffentlichen Bekenntnisse via BILD („Ich hatte seit 790 Tagen keinen Mann“) ein Schmerzensgeldanspruch ausgeschlossen sei. Das befürchtete wohl einen Tag vor dem Prozess auch die Kanzlei von Frau Varell und versuchte, durch Reduzierung der Klage gegen den Verlag von 50.000 Euro auf das Sonderangebot von nur noch 1.000 Euro wenigstens einen Teilerfolg zu erzielen. Das Gericht hielt auch diese Summe noch für zu hoch und riet dringend zur Klagerücknahme.

Diese kritische Bewertung des sonstigen medialen Auftretens angeblich in ihren Persönlichkeitsrechten Geschädigter durch das Landgericht Hamburg entspricht übrigens einer sich verstärkt durchsetzenden Tendenz in der Rechtsprechung, weitet diese aber sogar noch aus. So lehnte vor kurzem das Landgericht Hamburg schon die Klage einer Schauspielerin und Moderatorin gegen eine Zeitung ab, die unerlaubt aufgenommene, die dortige Klägerin leicht bekleidet zeigende Strandfotos abgedruckt hatte. Das Gericht stellte dabei den Grundsatz auf, dass sich jeder bei Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs daran messen lassen muss, wie er zuvor in der Öffentlichkeit aufgetreten ist und warf der Schauspielerin vor, dass sie zuvor bereits genretypische Strandfotos für die Zeitschrift „Playboy“ aufgenommen hatte. Im Fall Varell aber erstreckte das Gericht diesen Maßstab sogar noch auf das Verhalten nach Eintritt einer angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung und ließ daran letztlich den Schmerzensgeldanspruch scheitern.

Über die Resultate des Rechtsstreits freuen sich übrigens nicht nur Verlag und Autor. Auch die Klägerin hat trotz ausgebliebener Geldentschädigung laut BILD endlich wieder Grund zur Zufriedenheit. Ganz aktuell konnte man in der Zeitung mit den großen Buchstaben die Schlagzeile lesen: „Danke BILD! Schauspielerin Isabel Varell (43) hat endlich wieder Sex! Nach einer unendlich langen Abstinenz von 840 Tagen genießt sie körperliche Liebe.“

Rainer Dresen, 39, arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts.

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