Was ein Roman kostet – Bernd F. Lunkewitz antwortet Günter Grass in der FAZ

Mehr Geld für Urheber, wie es auch Günter Grass in seinem FAZ-Artiekl „Ende der Bescheidenheit“ gefordert hat, mag ja löblich sein, aber Pauschalrechnungen wie die des Nobelpreisträgers gehen eher nach hinten los. Das ist der Tenor eines Meinungsbeitrags von Aufbau-Verleger Bernd F. Lunkewitz heute in der FAZ: „Günter Grass hat mit seinem Beitrag in dieser Zeitung nicht nur eine Lanze für die Urheber, sondern manchem kleineren Verlag auch das Genick gebrochen, jedenfalls dann, wenn mit seiner Unterstützung die aktuellen Forderungen einiger Übersetzer tatsächlich durchgesetzt werden sollten“, so Lunkewitz.

Und er rechnet Grass‘ weiter: Der führte eine junge Schriftstellerin an, die „für zwei Jahre mühevoller Arbeit an ihrem ersten Roman einen ‚mageren Erlös‘ von rund 8200 Euro erhalten hat. Lunkewitz: „Der Verlag hat also der Autorin 8200 Euro gezahlt, aber selber einen Verlust von 4600 Euro gemacht. Durch Ramschverkauf könnten noch etwa 1000 Euro erlöst werden. Das verhindert aber die mögliche Verwertung der Nebenrechte wie Taschenbuch, Abdruck, Film, Hörbuch, Übersetzungsrechte, die den Verlust vielleicht ausgleichen könnte. Die dabei übliche ungleiche Erlösteilung erhöht überproportional das Honorar der Autorin. Wäre das Manuskript übersetzt, erhöhten sich die Kosten um etwa 8000 Euro Übersetzerhonorar. Aufgrund der neuen Gesetze verlangt der Übersetzer aber nachträglich das doppelte Honorar und eine zusätzliche Beteiligung von drei Prozent des Nettoladenpreises. Damit erhöhten sich die Kosten noch mal um 10 000 Euro, so daß insgesamt ein Verlust von etwa 22 600 Euro entstünde.“

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