Die Rechte-Kolumne Kanzlei Prinz macht Inventur oder Das Phänomen der Massenabmahnung

Bekanntlich hat die Kanzlei Prinz im Herbst 2003 bis auf einen sämtliche anderen Kläger gegen das Buch „Hinter den Kulissen“ von Dieter Bohlen vertreten. In bisher schon nahezu zweihundert Fällen hat die Kanzlei Prinz zugunsten von Personen des öffentlichen Lebens wie Jenny Elvers, Eva Herman, Jens Riewa, Dieter Thomas Heck, Isabel Varell und anderen einstweilige Verfügungen und Abmahnungen gegen die erste Auflage an den Verlag Random House und an zahlreiche Vertriebspartner aus Buchhandel und Zwischenbuchhandel verschickt. Pro Mandant wurden von der Kanzlei in einigen Fällen nahezu zwanzig mit Ausnahme der Adresszeile identische gerichtliche bzw. außergerichtliche Verfahren geführt.

Mittlerweile ist über ein Jahr seit der Buchveröffentlichung vergangen. Das hält die Kanzlei Prinz nicht davon ab, sich nun flächendeckend an damalige Adressaten von Abmahnschreiben im Handel zu wenden und jetzt Abmahnkosten in nicht unerheblicher Höhe zu verlangen. Ein Abnehmer von Random House hat vor wenigen Wochen gute Erfahrungen damit gemacht, unter Bezugnahme auf den Grundsatz des Rechtsmißbrauchs die Kostentragung für eine im Rahmen einer derartigen Massenabmahnung ergangene Einzelabmahnung zu verweigern. Daraufhin wurde der Abnehmer zwar von der Kanzlei Prinz vor dem Amtsgericht Hamburg auf Zahlung verklagt, der zuständige Amtsrichter zeigte sich aber zunehmend genervt von den um sich greifenden Abmahnbemühungen der Kanzlei und sprach ihr für identische Verfahren gegen unterschiedliche Adressaten nur einen einzigen Kostenanspruch zu.

Es ist anzunehmen, dass die Kanzlei Prinz jenes Amtsgericht künftig eher meidet und ihr Glück nun bei anderen Amtsgerichten sucht. Es ist aber zu erwarten, dass auch andere Amtsgerichte aufgeschlossen gegenüber dem noch nicht bei allen Handelspartnern hinreichend bekannten Verbot des Rechtsmißbrauchs bei Massenabmahnungen sind.

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