DREI FRAGEN – DREI ANTWORTEN an Börsenvereins-Justitiar Dr. Christian Sprang zur Schweizerischen Wettbewerbskommission

buchmarkt-online: Wie beurteilt der Börsenverein das Vorgehen der Schweizerischen Wettbewerbskommission?

Christian Sprang

Christian Sprang:] Der Verfügungsentwurf kommt für uns nicht völlig überraschend. Nachdem die WeKo mit ihrem ursprünglichen juristischen Ansatz beim Bundesgericht Schiffbruch erlitten hat, greift sie den Schweizerischen Sammelrevers nun mit einer primär volkswirtschaftlichen Argumentation an. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns auch dagegen erfolgreich zur Wehr setzen können.

In der Schweiz wird seit einigen Monaten über Probleme mit der Einhaltung der gebundenen Ladenpreise durch die örtlichen Marktteilnehmer geklagt. Kippt dort die Buchpreisbindung?
Mit Sicherheit nicht. Auch in der Schweiz stehen die Sortimente und Verlage geschlossen hinter der Buchpreisbindung. In der französischsprachigen Schweiz, in der es keine Buchpreisbindung gibt, tobt gerade ein Preiskampf zweier Großanbieter, dem in kurzer Zeit 34 kleinere Sortimente– fast ein Drittel des Marktes! – zum Opfer gefallen sind. Vielleicht hilft dieser Umstand ebenso wie das aktuelle Kartellverfahren den Kollegen vom SBVV, demnächst wie bei uns eine gesetzliche Regelung der Buchpreisbindung zu erreichen. Die derzeitigen Probleme im Markt wiederum haben mit der – an sich zulässigen – Überhöhung der Preise deutscher Bücher zu tun. Diese gerät aufgrund des ausländischen Internetbuchhandels und in grenznahen Gebieten unter Druck – das scheint mir allerdings ein durchaus lösbares Problem zu sein.

Was können denn die deutschen Verlage für den Erhalt der Buchpreisbindung in der Schweiz tun?
Zunächst einmal leisten alle Mitgliedsunternehmen des Börsenvereins hierfür bereits einen erheblichen Beitrag. Das aktuelle Kartellverfahren wird nämlich sicherlich mehrere Jahre dauern und – das ist das eigentlich Ärgerliche – sehr hohe Anwaltskosten mit sich bringen. Ansonsten wissen viele deutsche Verlage gar nicht genau, wie das System der Buchpreisbindung in der Schweiz funktioniert und welche Gestaltungsmöglichkeiten sie z.B. bei der Preisfestsetzung haben. Deswegen sollten sie sich ruhig einmal individuell vom Börsenverein beraten lassen.

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