Bohlen Biographie: Einsatz modernster Verkehrsmittel im Kampf gegen inkriminierte Bücher zulässig

„Wenn Anwälte reisen oder: Einstweilige Verfügungen in der Business Class“ könnte diese sehr skurile Geschichte aus den Niederungen des sonst so tristen Rechtsalltages überschrieben werden – aber lesen Sie selbst:

Im Oktober des letzten Jahres erwirkte der prominente Hamburger Anwalt Prof. Prinz zugunsten einiger seiner Mandanten Einstweilige Verfügungen gegen die Auslieferung von Dieter Bohlens Buch „Hinter den Kulissen“.

Nun hat ihm das Hanseatische Oberlandesgericht in einer aktuellen Entscheidung zugestanden, dass er diese Verfügungen nicht wie üblich auf dem Postwege zum beklagten Verlag Random House schicken musste. Er handelte „verständig und insbesondere kostenbewusst“, als er damals eine Kanzleimitarbeiterin als Botin mit der persönlichen Übergabe der Gerichtsentscheidungen an einen Münchner Gerichtsvollzieher zur Weitergabe an den Verlag beauftragte.

Die Kosten des zu diesem Zweck gewählten Lufthansa Fluges nach München und zurück in Höhe von mehr als 700 € hat jedenfalls der Verlag zu tragen. Der Verlag wurde vom Gericht nicht mit der Argumentation gehört, dass es stattdessen Overnight-Kuriere oder zumindest günstigere Flugmöglichkeiten gegeben habe. Vom Oberlandesgericht wurde auch nicht weiter aufgeklärt, weshalb der im selben Flugzeug nach München befindliche Kanzleiinhaber Prof. Prinz die Verfügung nicht gleich höchstpersönlich vorbeibrachte, sondern zu diesem Zweck eigens eine (immerhin adlige) Botin auf die Reise schickte.

Bekanntlich konnte auch der Einsatz modernster Verkehrsmittel die Auslieferung von Bohlens Biographie nicht verhindern: Als die eilige Post beim Verlag anlangte, waren die Lagerhallen leergeräumt und alle Bücher bereits im Handel, wo die erste Auflage dank des von den Klägern entfachten Medienrummels nach einem Tag bereits ausverkauft war.

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