Rückkehr zu den bewährten Regeln: unverantwortlich?

Verlegerin Karin Pfeiffer-Stolz info@stolzverlag.de hat sich heute mit folgender Pressemitteilung wieder in die Diskussion eingeschaltet [mehr…].

Umlernen ist heute leichter als 1996. Was 1996 gesagt wurde, muß umgekehrt auch heute Geltung haben.

Kein Bürger ist gezwungen, zur „alten“ Rechtschreibung zurückzukehren,
das garantiert das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998.

Die Einführung der Reform 1996 bedeutete für die große Mehrzahl der Schüler und Erwachsenen Umlernen. Ein Problem wurde darin nicht erkannt. Niemand bezeichnete die Einführung einer ganz anderen Schriftsprache als „unverantwortlich“, obwohl etwa 100 Millionen Menschen – Erwachsene und Schulkinder – von den Änderungen betroffen waren. Die Reformkritiker wurden zur Gelassenheit aufgerufen und getröstet: Niemand müsse sich außerhalb von Schulen und Ämtern nach den „neuen“ Regeln richten und könne privat so weiterschreiben, wie er es gewöhnt sei.

Wer jedoch im Jahre 2004 die Abkehr von der Reformschreibung fordert, bekommt zur hören, daß eben das Umlernen, das 1996 keine Probleme verursacht haben soll, den Schülern nicht zuzumuten sei. Dies ist unlogisch. Was 1996 galt, ist auch heute, nur ein paar Jahre später, wahr:

Umlernen muß diesmal nur ein kleiner Teil der Sprachgemeinschaft, vor allem jüngere Schulkinder. Die älteren Schüler und Erwachsenen beherrschen die bewährte Rechtschreibung noch immer. Bei den jüngeren Schülern kann das Umlernen sukzessive erfolgen, für einen großzügigen Zeitrahmen werden die „neu-alten“ Schreibungen nicht als Fehler gewertet. Der größte Teil des Gedruckten ist in bewährter Rechtschreibung vorrätig. Auch die „alten“ Fehlerkorrekturprogramme sind vorhanden und müssen nur aktiviert werden.

Den Reformfreunden sei noch zum Trost gesagt: Niemand muß sich außerhalb von Schulen und Ämtern nach den „alten“ Regeln richten und kann privat auch weiterhin den Regeln der reformierten Schreibung folgen. Diese persönliche Freiheit zu schreiben ist vom Bundesverfassungsgericht am
14. Juli 1998 ausdrücklich bestätigt worden. Das Grundsatzurteil gilt natürlich auch umgekehrt für jene, die weiterhin nach den „neuen“ Regeln schreiben wollen, auch wenn Schulen und Ämter zur bewährten Rechtschreibung zurückgekehrt sind. Die ganze Aufregung ist deshalb nicht nachvollziehbar. Gleiches Recht für alle, 1996 wie 2004.

Grundsätzlich sollten wir endlich damit aufhören, die Schuld für die mangelhaften Orthographiekenntnisse mancher Menschen immer bei der Orthographie selbst suchen zu wollen. Die Politik sollte sich lieber um bessere Rahmenbedingungen für Pädagogik und Schulwesen kümmern, damit jedem Schüler unter optimalen Voraussetzungen guter Deutschunterricht erteilt werden kann!

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert