Jetzt offizielle Begründung von deGruyter für EV gegen Werbung für Springer Lexikon Medizin

Was bereits seit Ende letzter Woche als Gerücht kursierte, ist jetzt offiziell bestätigt: Der Walter deGruyter Verlag hat gegen die Werbung für das seit gestern im Handel befindliche Springer Lexikon Medizin eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin erwirkt.
Springer hatte in einer Werbeaussendung an Buchhändler und Presse einen offensiv geführten Werbefeldzug gegen den Pschyrembel gestartet, der seit Jahrzehnten den Markt für Medizin-Lexika dominiert.
Darin waren unter anderem Lexikoneinträge beider Lexika direkt miteinander verglichen worden, und Springer stellte sein neues Produkt als neue „Nummer eins“ im Markt dar (der Stein des Anstoßes ist u.a. der hier abgebildete Folder).
Die ungewöhnlich scharf geführte Attacke (bei Springer wundert man sich, dass die Kollegen von deGruyter von vornherein keinen Ausgleich im Gespräch gesucht haben) zeigt, um welch heiß umkämpftes Marktsegment es sich hier handelt. Das Springer Lexikon, das u.a. mit einer deutlich höheren Zahl an Stichwörtern und 44 Extra-Essays wirbt, könnte an der marktbeherrschenden Stellung des Pschyrembel (die für deGruyter von herausragender Bedeutung sein dürfte) rütteln und damit in einem wichtigen Segment die Karten komplett neu mischen.

Hier der offizielle Wortlaut der Pressemitteilung des deGruyter-Verlages:

Die Walter de Gruyter GmbH & Co. KG hat vor dem LG Berlin (Az. 102 O 87/04) eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit welcher der Springer-Verlag GmbH & Co. KG verboten wird, in der Werbung für das Springer Lexikon Medizin folgende Aussagen zu verwenden:

– Das Springer Lexikon Medizin sei die neue Nr. 1 unter den medizinischen Nachschlagewerken;

– das Springer Lexikon Medizin sei in seiner Qualität konkurrenzlos;

– das Springer Lexikon Medizin sei unschlagbar in seiner Ausführlichkeit und fachlichen Tiefe;

– das Springer Lexikon Medizin habe in jeder Hinsicht die Nase vorn.

Außerdem wurde dem Springer Verlag verboten, mit einer Darstellung zu werben, bei der unter der Überschrift „Stellt alle in den Schatten“ ein Springer Lexikon Medizin über verschiedenen, teilweise verdunkelten Exemplaren des Pschyrembel® Klinisches Wörterbuch schwebt.
Mit seinem Beschluss, der in einem vorläufigen Verfahren ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Springer Verlags erging, folgte das LG Berlin einem Antrag der Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, die diese Werbeaussagen als wettbewerbswidrig (Verstoß gegen §§ 1, 2, 3 UWG wegen irreführender und herabsetzender Werbung) beanstandet hatte. Die Entscheidung wurde den Prozessbevollmächtigten des Springer-Verlags bereits zugestellt und ist daher von Springer zu beachten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; allerdings wurde nach jetziger Kenntnis auch noch kein Widerspruch von Springer eingelegt.

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