Random House übernimmt Heyne – Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss

Das Bundeskartellamt hat heute den Erwerb des Heyne Verlags (zusammen mit den Ratgeber- und Hörbuchverlagen der bisherigen Verlagsgruppe Ullstein Heyne List) durch die Verlagsgruppe Random House genehmigt. In dem Beschluss des Bundeskartellamtes heißt es: „Es ist nicht zu erwarten, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung auf dem bundesweit abzugrenzenden Markt für deutschsprachige Taschenbücher der allgemeinen Informations- und Unterhaltungsliteratur – ohne Kinder- und Jugendbücher -entsteht.“

In einer ersten Stellungnahme sagte Dr. Joerg Pfuhl (Foto), Geschäftsführer der Verlagsgruppe Random House: „Der Heyne Verlag ist ein Haus mit einem großen Namen und einem starken Programm. Er passt gut zu unserer Verlagsgruppe, in der Vielfalt und Innovation ganz groß geschrieben werden. Innerhalb der Verlagsgruppe werden wir die Eigenständigkeit des Heyne Verlags erhalten. Auch die neuen Ratgeber- und Hörbuchverlage stärken unsere Verlagsgruppe. Ich heiße unsere neuen Autoren und Kollegen sehr herzlich willkommen.“

Der Erwerb des Heyne Verlags geht auf die Entscheidung der Axel Springer AG zurück, sich Anfang 2003 von ihrem Buchgeschäft zu trennen. Sie verkaufte ihre Verlagsgruppe Ullstein Heyne List (UHL) [mehr…] an die Verlagsgruppe Random House. Der Zusammenschluss stieß jedoch auf Vorbehalte des Bundeskartellamtes. Um diese Vorbehalte auszuräumen, wurde UHL im Oktober 2003 aufgeteilt: Die Verlagsgruppe Econ Ullstein List (EUL) [mehr…] wurde an den schwedischen Medienkonzern Bonnier weiter verkauft; der erst im Jahr 2000 von UHL übernommene Heyne Verlag (ohne die Esoterik- und Fantasy-Taschenbuch-Reihen) sowie die Ratgeber- und Hörbuch-Verlage von UHL werden wie geplant von der Verlagsgruppe Random House erworben. Diese Kompromisslösung wird durch den heutigen Beschluss des Bundeskartellamtes endgültig bestätigt.

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