„Meere“ bleibt verboten – Landgericht Berlin bestätigt einstweilige Verfügung

Der Roman „Meere“ von Alban Nikolai Herbst darf – wie schon gestern geneldet – weiterhin nicht verkauft und beworben werden. Das Landgericht Berlin bestätigte am Donnerstagabend eine entsprechende, vor einigen Wochen erlassene einstweilige Verfügung und verwarf dagegen gerichtete Anträge des Autors und des marebuchverlags. Verleger Nikolaus Hansen äußerte sich tief enttäuscht von der Entscheidung, ohne Kenntnis ihrer Begründung wollte er sie jedoch nicht bewerten. Auch zu weiteren rechtlichen Schritten – möglich wäre eine Berufung gegen die Bestätigung der Eilentscheidung – wollte Hansen nichts sagen.
„Gegen den Verkauf des Romans wehrt sich die ehemalige Lebensgefährtin Herbsts und Mutter des gemeinsamen Kindes. Sie sieht sich vor allem durch die zum Teil recht drastischen Schilderungen sexueller Praktiken in ihrer Intimsphäre verletzt. Der Anwalt Herbsts, Sven Krüger, hatte demgegenüber in der mündlichen Verhandlung am Nachmittag einen Eingriff in die Intimsphäre der Frau bestritten. Auch sei sie von Herbst zu einem sehr frühen Zeitpunkt, sehr detailliert von dessen Absicht unterrichtet worden, die Beziehungsgeschichte literarisch zu verarbeiten. Krüger hatte auch bestritten, dass die Frau – zumindest vor der Klage – für einen relevanten Teil der Leserschaft erkennbar gewesen sei“, schreibt Christian Bommarius heute in der Berliner Zeitung.

Kommentar in der SZ: http://www.sueddeutsche.de/sz/feuilleton/red-artikel1311/

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