Einigung mit Autoren und Übersetzern in weiter Ferne: Verleger habe ihre Verhandlungskommissionen aus Frust aufgelöst

Das war eigentlich die – bisher nicht gesendete – Nachricht der Messe: Die im Oktober 2002 von 130 deutschen Verlagen gegründeten Verlegervereinigungen Belletristik und Sachbuch, die über vernünftige Vergütungsregeln für Autoren und Übersetzer verhandeln sollten, haben sich am letzten Messetag aufgelöst. Denn nachdem schon Anfang September 2003 die Gespräche mit den Übersetzern gescheitert waren, sehen die Verleger auch bei den im Verband Deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di organisierten Autoren, keine Verhandlungsbereitschaft mehr – und damit keinen Sinn mehr in ihrer Tätigkeit.

„Die Forderungen des VS waren von Anfang an unrealistisch hoch“, erklärte Dr. Jürgen A. Bach, Vorsitzender der Verhandlungskommissionen Belletristik und Sachbuch. Die Übersetzer hatten eine Verdreifachung der bisher üblichen Honorare gefordert, die Autoren ein Mindesthonorar von zehn Prozent des Ladenpreises zuzüglich einer Beteiligung von 60 bis 70 Prozent an den Nebenrechtserlösen.

„In sämtlichen Gesprächsrunden, zu denen die Verleger immer wieder neue Angebote vorgelegt hatten, hat sich die andere Seite um keinen Millimeter bewegt. Die Gewerkschaftsvertreter haben offensichtlich nicht auf Verhandlungsergebnisse, sondern auf die Schlichtung gesetzt“, so Bach weiter.

Wie es aus dem Börsenverein heute heißt, seien die Verleger mit ihren Angeboten bis an die Grenze des finanziell Machbaren gegangen, teilweise deutlich über die branchenübliche Honorierung hinaus. Die Übersetzer beispielsweise sollten ab dem ersten verkauften Exemplar eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von einem Prozent des Netto-Ladenpreises, das entspricht zwei Prozent vom Netto-Verlagserlös, erhalten. Die auch bisher schon üblichen pauschalen Seitenhonorare sollten weiterhin gezahlt und als Vorschuss mit dem Absatzhonorar verrechenbar sein. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen eine weitere Erhöhung der Honorare für die Verlage hätte, soll ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten untersuchen, dessen Ergebnisse der Börsenverein im November präsentieren wird.

Den in Paragraf 36 des neuen Urhebervertragsrechts vorgesehenen Zwang zur Beteiligung an einem Schlichtungsverfahren betrachten die Verleger als verfassungsrechtlich äußerst problematisch. Die Verleger haben deshalb schon vor Beginn der Gespräche erklärt, nicht nach Paragraf 36 UrhG zu verhandeln, sondern auf der Basis freiwilliger, konstruktiver Gespräche. Das Scheitern der Gespräche wird deshalb auch kein automatisches Schlichtungsverfahren nach sich ziehen.

Das „Gesetz zur Verbesserung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass sich Urheber und Verwerter auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat daraufhin die Gründung der Verlegervereinigungen Belletristik und Sachbuch initiiert, da er selbst aus satzungsrechtlichen Gründen nicht als Verhandlungspartner auftreten kann. Mit der Beendigung der Gespräche haben diese Verlegervereinigungen ihre Funktion verloren.

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